Bürgerschaft - 06.03.2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 06.03.2019
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
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Öffentlicher Teil (16:05 - 23:05 Uhr) | ||||||
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Einführung eines kostenlosen Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Schuljahresbeginn 2019/2020 (August 2019) sowie der Genehmigung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im TH 40 im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.144.700 EUR
Wortprotokoll
Herr Prof. Neßelmann beantragt die Anhörung von Frau Hartmann (Geschäftsführerin der RVV GmbH).
Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Anhörung:Angenommen
Frau Hartmann nimmt zur Angelegenheit Stellung.
Frau Dr. Bachmann bittet um redaktionelle Änderung des Termins zur Vorlage des Ergebnisses im ersetzenden Text des Änderungsantrages Nr. 2018/BV/4292-04 (ÄA):
Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:
1. Nr. 2018/BV/4292-01 (ÄA),3. Nr. 2018/BV/4292-02 (ÄA),
Beschlussvorschlag:
1. Die Zustimmung zur Einführung eines kostenlosen Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler kommunaler und frei getragener Schulen sowie Schülerinnen und Schüler einer beruflichen Schule mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Schuljahresbeginn 2019/2020 (August 2019) wird erteilt. 2. Die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im TH 40 im Haushaltsjahr 2019 im Produktkonto 24101 „Schülerbeförderung“ 54159000/74159000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich
3. Das kostenlose Schülerticket wird für zwei Schuljahre (01.08.2019 - 31.07.2020 und 01.08.2020 - 31.07.2021) auf Probe eingeführt. Zur Validierung soll der Bürgerschaft zum März 2021 ein Ergebnis vorgelegt werden.
4. Sofern bis 30.04.2019 die zur Umsetzung dieses Beschlusswillens erforderlichen Genehmigungen (Gesellschafter VVW, Aufsichtsräte der Verkehrsunternehmen und drei Ministerien des Landes M-V) nicht vorliegen, wird das kostenlose Schülerticket zum Schuljahresbeginn 2020/2021 umgesetzt und für das Schuljahr 2019/2020 weiterhin die Rabattierung von 5,00 Euro je Schülerticket vorgenommen.
Beschluss Nr. 2018/BV/4292:
1. Die Zustimmung zur Einführung eines kostenlosen Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler kommunaler und frei getragener Schulen sowie Schülerinnen und Schüler einer beruflichen Schule mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Vollzeitschulausbildung mit Schuljahresbeginn 2019/2020 (August 2019) wird erteilt. 2. Die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im TH 40 im Haushaltsjahr 2019 im Produktkonto 24101 „Schülerbeförderung“ 54159000/74159000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich
3. Das kostenlose Schülerticket wird nach zwei Schuljahren validiert. Das Ergebnis ist der Bürgerschaft zum März 2022 vorzulegen.
4. Sofern bis 30.04.2019 die zur Umsetzung dieses Beschlusswillens erforderlichen Genehmigungen (Gesellschafter VVW, Aufsichtsräte der Verkehrsunternehmen und drei Ministerien des Landes M-V) nicht vorliegen, wird das kostenlose Schülerticket zum Schuljahresbeginn 2020/2021 umgesetzt und für das Schuljahr 2019/2020 weiterhin die Rabattierung von 5,00 Euro je Schülerticket vorgenommen.
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Nichtöffentlicher Teil (16:05 - 23:05 Uhr) | ||||||