Bau- und Planungsausschuss - 09.10.2018
Grunddaten
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 09.10.2018
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum E 31 (Kantine) - Haus des Bauens und der Umwelt
- Ort:
- Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
---|---|---|---|---|---|---|
Gemischte Beratung (17:00 - 18:15 Uhr) | ||||||
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet "Eulenflucht" im Stadtteil Gehlsdorf
WortprotokollHerr Maronde stellt die Beschlussvorlage vor und geht dabei u.a. auch auf die Einwendungen der Interessengemeinschaft Gehlsdorf, wie - angrenzende Nachbarn - Dichte der Bebauung - Gebäudehöhen - Erschließung Gehlsheimer Straße - hydrologische Situation - Artenschutz ein. Herr Massenthe erläutert dazu den Standpunkt des Ortsbeirates. Beschluss: 1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet "Eulenflucht" hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet "Eulenflucht" begrenzt
im Nordosten:durch den Entwässerungsgraben 13/1, im Südosten:durch die Bebauung an der Gehlsheimer Straße, im Südwesten:durch die Bebauung an der Drostenstraße und im Nordwesten: durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 185/8 und 185/9 bis zur Höhe der Hausnummer Drostenstraße 17 (Flurstücke 199/1 und 199/2),
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 2), als Satzung.
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
|
|
ungeändert beschlossen
|
||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||