Bau- und Planungsausschuss - 15.05.2018
Grunddaten
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 15.05.2018
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum E 31 (Kantine) - Haus des Bauens und der Umwelt
- Ort:
- Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 17:45 Uhr) | ||||||
zur Kenntnis gegeben
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ungeändert beschlossen
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zur Kenntnis gegeben
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Andreas Engelmann (für den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung)
Passivhausstandard für Bauvorhaben städtischer Unternehmen und auf städtischen Flächen
Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
1. Im Rahmen des Bündnisses für Wohnen, Arbeitsgruppe Energieeffizienz, mit der WIRO GmbH zu vereinbaren, dass von den geplanten Bauvorhaben in der Kuphalstrasse, 18069 Rostock, ein Block im Passivhausstandard errichtet wird.
2. In Informationsveranstaltungen in der Bürgerschaft gemeinsam mit der WIRO und privaten Investoren, die bereits Erfahrungen im Passivhaus-Sektor gesammelt haben, wird dann ein Vergleich folgender Parameter vorgenommen:
- Baukosten - Betriebskosten - Energieverbrauch - Wohnqualität - Gewinn für die Umwelt
Gleichzeitig sind die Standortfaktoren der Städte Frankfurt am Main und Freiburg einerseits und Rostock andererseits miteinander zu vergleichen.
Diese Informationsveranstaltungen sollten auch für eine intensive Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.
3. Der Oberbürgermeister legt der Bürgerschaft im April 2019 eine Beschlussvorlage zum Passivhausstandard für Bauvorhaben vor,
∙ mit der die WIRO GmbH beauftragt wird, zukünftige Bauvorhaben überwiegend nach Passivhausstandard zu errichten.
∙ nach der ein Konzept zu erarbeiten ist, dass bei Verkauf von kommunalen Grundstücken zum Zweck der Errichtung von Wohn- oder Bürogebäuden sichergestellt wird, dass bei Planung und Realisierung des Bauvorhabens der Passivhausstandard verwendet wird.
∙ mit der das Amt für Stadtplanung beauftragt wird, bei der Bebauungs- und Flächennutzungsplanung grundsätzlich die Infra- und Gebäudestruktur zur Einhaltung des Niedrigstenergiestandards gemäß der EU-Richtlinie 2010/31/EU zu berücksichtigen.
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abgelehnt
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geändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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