Bau- und Planungsausschuss - 23.01.2018
Grunddaten
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 23.01.2018
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum E 31 (Kantine) - Haus des Bauens und der Umwelt
- Ort:
- Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
---|---|---|---|---|---|---|
Öffentlicher Teil (17:00 - 18:15 Uhr) | ||||||
ungeändert beschlossen
|
||||||
zur Kenntnis gegeben
|
||||||
ungeändert beschlossen
|
||||||
zur Kenntnis gegeben
|
||||||
ungeändert beschlossen
|
||||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
vertagt
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag): "Neubau von 24 Wohngebäuden mit Parkgeschoss, insgesamt 161 Wohneinheiten, offenen Stellplätzen und Abstellgebäuden im B-Plan Nr. 15.W.99 "Gehlsdorfer Nordufer"", Rostock, Friedrich-Bremer-Promenade, Az.: 01658-17
WortprotokollFrau Wolter stellt den Bauantrag vor und erläutert die 7 Befreiungen und eine Ausnahme. Diese sind baurechtlich zulässig. Herr Massenthe stellt das positive Votum des Ortsbeirates (Sitzung am 23.01.2018) in Aussicht. Herr Schmoll (General Manager Tamsen Maritim) erkundigt sich bei dem Bauherrn nach der Erschließungsstraße. Herr Muhsal erläutert dieses anhand des vorliegenden Planes.
Beschluss:
Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag): "Neubau von 24 Wohngebäuden mit Parkgeschoss, insgesamt 161 Wohneinheiten, offenen Stellplätzen und Abstellgebäuden im B-Plan Nr. 15.W.99 "Gehlsdorfer Nordufer"", Rostock, Friedrich-Bremer-Promenade, Az.: 01658-17, wird erteilt.
.- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab 500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem Bau- und Planungsausschuss.
.- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.
|
|
ungeändert beschlossen
|
||||
|
zur Kenntnis gegeben
|
|||||