Ortsbeirat Südstadt (12) - 30.01.2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Ortsbeirates Südstadt
- Gremium:
- Ortsbeirat Südstadt (12)
- Datum:
- Di., 30.01.2018
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Verwaltungsstab im Brandschutz- und Rettungsamt
- Ort:
- Erich-Schlesinger-Straße 24, 18059 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (18:30 - 21:00 Uhr) | ||||||
geändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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zur Kenntnis gegeben
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zur Kenntnis gegeben
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Siebzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert (Anlage 1):
§ 1 Abs. 1 Die Stadt Rostock führt die Bezeichnung Hanse- und Universitätsstadt.
§ 1 Abs. 5 Das Dienstsiegel zeigt das Stadtwappen und die Umschrift HANSE- UND UNIVERSITÄTSSTADT ROSTOCK.
§ 5 Abs. 4 Ziffer 3 die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
§ 5 Abs. 4 Ziffer 4, Satz 1 die Vergabe von Bauleistungen
§ 5 Abs. 5 Satz 1 Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock" entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes.
§ 6 Abs. 2 Ziffen 1 bis 3 1.Bauleistungen (über 500 TEUR) 2.Liefer- und Dienstleistungen (über 250 TEUR) 3.Freiberufliche Leistungen (über 150 TEUR bis 250 TEUR)
§ 7 Abs. 2 „(2) Sie oder er vergibt folgende Leistungen bis zu den angegebenen Wertgrenzen: 1. Bauleistungen (500 TEUR), 2. Liefer- und Dienstleistungen (250 TEUR), 3. freiberufliche Leistungen (150 TEUR).".
Sie oder er hat vor der Vergabe das Einvernehmen des Vergabeausschusses herzustellen, wenn folgende Wertgrenzen überschritten werden: 1. Bauleistungen 100 TEUR, 2. Liefer- und Dienstleistungen 50 TEUR, 3. freiberufliche Leistungen 50 TEUR.
Bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist der Nettobetrag maßgebend.".
§ 12 Abs. 1 Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat folgende Ortsteile:
§ 13 Abs. 1 Im Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden folgende Ortsbeiräte als Ortsteilvertretungen gebildet:
An folgenden Stellen wird der Begriff „der Hansestadt Rostock" komplett gestrichen: -§ 1 Abs. 6 zweiter Halbsatz -§ 2 Abs. 1 Satz 1 -§ 5 Abs. 1 Tabelle erste Spalte 13. Zeile sowie Spalte 2 11. Zeile -§ 5 Abs. 4 Ziffer 1 -§ 9 Abs. 1 Satz 1 -§ 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2
Die Anlagen 2 und 3 der Hauptsatzung werden durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügten Exemplare ersetzt..
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ungeändert beschlossen
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