Finanzausschuss - 22.02.2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 22.02.2018
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 2.11, Haus I
- Ort:
- St.-Georg-Str. 109, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
---|---|---|---|---|---|---|
Öffentlicher Teil (17:00 - 18:15 Uhr) | ||||||
Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09)
Novellierung des Kommunalabgabengesetzes M-V: Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen
WortprotokollHerr Matthäus erläutert die verschiedenen Sichtweisen der Verwaltung auf diesen Antrag. Aus finanzieller Sicht sei die Erhebung von Straßenbaubeiträgen äußerst sinnvoll, auch stehe Nutzen und Verwaltungsaufwand für die Erhebung in einem sehr guten Verhältnis. Im Sinne eines bürgerorientierten Planungsprozesses könne es jedoch durchaus hilfreich sein auf die gleichzeitige Diskussion über die Kostenaufteilung auf die entsprechenden Anlieger zu verzichten.
Herr Matthäus weist darauf hin, dass in der aktuellen Straßenbaubeitragssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Handlungsspielräume für Härte- und Grenzfälle, wie z.B. Eckgrundstücke, fehlen.
Die Mitglieder des Ausschusses diskutieren über eine Änderung der Erhebungspflicht und die daraus möglicherweise resultierenden Ungerechtigkeiten für die Bürger der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Zudem sei eine Satzungsänderung womöglich einfacher und zügiger umzusetzen, als eine Gesetzesänderung beim Land zu erwirken. Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, 1.gegenüber dem Land M-V die Zustimmung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Initiative für eine Novellierung von § 8 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) zwecks Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen zu erklären 2.das Land M-V zur Suche nach alternativen Finanzierungsquellen aufzufordern 3.sich mit weiteren Bürgermeistern bzw. Gemeinden des Landes M-V für die Gesetzesnovelle einzusetzen.
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
zur Kenntnis gegeben
|
||||||
|
geändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
||||||
ungeändert beschlossen
|
||||||
ungeändert beschlossen
|
||||||
ungeändert beschlossen
|
||||||
ungeändert beschlossen
|
||||||
|
zur Kenntnis gegeben
|
|||||
Nichtöffentlicher Teil (17:00 - 18:15 Uhr) | ||||||