Bürgerschaft - 14.11.2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 14.11.2018
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
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Öffentlicher Teil (16:05 - 20:55 Uhr) | ||||||
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Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. und SPD
Grundstücksverwertung: Grundsatz Erbbaurecht vor Veräußerung
Beschlussvorschlag:
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:
Die Bürgerschaft beschließt:
1. Grundstücke im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden im Falle ihrer Verwertung, soweit rechtlich zulässig, ab 2020 nicht mehr veräußert, sondern in Erbbaurecht vergeben. 2. Die Vergabe von Erbbaurechten erfolgt mittels Konzeptausschreibung.
3. Der Erbbauzins ist vertraglich so zu gestalten, dass der Erbbauberechtigte finanziell nicht schlechter gestellt wird als ein etwaiger Grundstückskäufer.
4. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Vergabe eines Erbbaurechtes anstelle eines Verkaufes werden grundsätzlich erteilt, wenn es sich um Arrondierungsflächen zu bestehendem Grundstückseigentum, Vorgartengrundstücke oder Grundstückstausch handelt.
5. Das Verfahren wird von einem laufenden Monitoring begleitet.
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Nichtöffentlicher Teil (16:05 - 20:55 Uhr) | ||||||