Bürgerschaft - 27.06.2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 27.06.2018
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
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Öffentlicher Teil (16:00 - 21:35 Uhr) | ||||||
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Daniel Peters (für die CDU-Fraktion)
Öffentliches Parken auf Parkflächen von Supermarktketten
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich mit den Betreibern der Supermarktketten ins Benehmen zu setzen, um Regelungsmöglichkeiten zur Öffnung der Parkflächen der Supermärkte und Einkaufszentren nach Ladenschluss und an Sonn- und Feiertagen für das öffentliche Parken zu prüfen und umzusetzen.
Vorrangig sollen Vereinbarungen in Ortsteilen und Bereichen getroffen werden, die einen besonders großen Mangel an öffentlichem Parkraum aufweisen.
Die Bürgerschaft ist bis zum November 2018 über die Verhandlungsergebnisse und möglichen Umsetzungsschritte zu informieren.
Beschluss Nr. 2018/AN/3786:
Öffentliches Parken auf Parkflächen von Supermarktketten, städtischen Parkplätzen und Parkplätzen anderer öffentlicher Einrichtungen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich mit den Betreibern der Supermarktketten ins Benehmen zu setzen, um Regelungsmöglichkeiten zur Öffnung der Parkflächen der Supermärkte und Einkaufszentren nach Ladenschluss und an Sonn- und Feiertagen für das öffentliche Parken zu prüfen und umzusetzen.
Vorrangig sollen Vereinbarungen in Ortsteilen und Bereichen getroffen werden, die einen besonders großen Mangel an öffentlichem Parkraum aufweisen.
Die Bürgerschaft ist bis zum November 2018 über die Verhandlungsergebnisse und möglichen Umsetzungsschritte zu informieren.
Zusätzlich wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, welche städtischen Parkplätze, die tagsüber abgesperrt sind, nach Dienstschluss für das öffentliche Parken zu öffnen. Des Weiteren soll er Verhandlungen mit anderen öffentlichen Einrichtungen (Land, Bundesagentur für Arbeit etc.) mit dem Ziel aufnehmen, auch deren Parkplätze dem öffentlichen Parken außerhalb der normalen Dienstzeiten bzw. bei Großveranstaltungen im Umfeld zu öffnen.
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Nichtöffentlicher Teil (16:00 - 21:35 Uhr) | ||||||