Bau- und Planungsausschuss - 05.12.2017
Grunddaten
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 05.12.2017
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum E 31 (Kantine) - Haus des Bauens und der Umwelt
- Ort:
- Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 18:20 Uhr) | ||||||
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Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (für die Fraktion der SPD)
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10.W.199 "Werftdreieck - Quartier West"
WortprotokollKurz vor der Sitzung wurde der Beschlussvorschlag 2017/BV/3141-03 (ÄA) nachgereicht.
Herr Müller erklärt, dass es einen Auslegungsbeschluss gibt, der Änderungen des Ortsbeirates mit aufnimmt, so dass der Geltungsbereich ganz genau definiert werden kann. Prüfaufträge gehören nicht mit in den Aufstellungsbeschluss, daher sollte hier abgelehnt werden.
Herr Bothur erhält das Rederecht. Er weist daraufhin, dass es nie den richtigen Zeitpunkt für Ziele gibt, die der Planer dann für den Investor benötigt.
Nach kurzer Diskussion wird mit folgendem Ergebnis abgestimmt: 7-Ja-Stimmen und 3-Nein-Stimmen Beschluss: Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Mit dem Aufstellungsverfahren des B-Planes werden folgende wesentliche Planungsziele tiefer betrachtet und geprüft: Umwandlung eines bisherigen Gewerbestandortes in ein gemischt genutztes Gebiet aus Wohnen in sinnvoller und effektiver Auslastung zur Schaffung von vielfältigen Wohnungsangeboten für breite Schichten der Bevölkerung und nicht wesentlich störendem Gewerbe Einbeziehung der Bedarfe aus der notwendigen sozialen und Dienstleistungsinfrastruktur (Kinderbetreuungseinrichtungen, Sport- und Spielanlagen, kleinteiliger Einzelhandel) Integration der vorhandenen Betriebe bzw. koordinierte Verlagerung von störenden Firmen Ergänzung der städtebaulichen Struktur aus dem Wettbewerbsergebnis für den unmittelbar angrenzenden B-Plan „Wohnen am Werftdreieck“, mit einer Weiterführung der zentralen Grünachse und zentralen Parkhäusern Begrenzung der Gebäudehöhen auf 4 bis 5 Geschosse, entsprechend den Planungen für das südöstlich angrenzende Gebiet; im nordwestlichen Bereich soll eine größere Geschossigkeit ermöglicht werden verkehrsberuhigte Gestaltung des Gebietsinnern Integration eines Fahrradschnellweges entlang der Bahntrasse Beachtung des Flächenbedarfs für eine zukunftsfähige Bahnanbindung des Fracht- und Fischereihafens
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