Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - 30.08.2017
Grunddaten
- Datum:
- Mi., 30.08.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum Nr. 3.11, Eigenbetrieb "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock"
- Ort:
- Ulmenstraße 44, 18057 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Öffentlicher Teil (19:00 - 21:45 Uhr) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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abgelehnt
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vertagt
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"Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock"
WortprotokollFrau Niemeyer fragt, warum der vom OBR vorgeschlagene Standort Doberaner Platz/Brink nicht in das Bedarfskonzept aufgenommen wurde. Herr Schmeil begründet dies mit den touristischen Schwerpunkten. Diese sind Warnemünde, Markgrafenheide und Stadtmitte. Für die gesamte Stadt steht ein Budget von 3,5 Mio € zur Verfügung. Er kann sich eine Weiterführung des Konzepts ab 2022 vorstellen, so dass dann der Standort Doberaner Patz/ Brink einbezogen werden kann.
Frau Gielow fragt nach wie die Tourismusschwerpunkte ermittelt wurden. Herr Schmeil führt an, dass dies auf Grundlage der derzeitigen Stadtrundfahrten und Stadtführertouren ermittelt wurde.
In der weiteren Diskussion wurden folgende Punkte angesprochen: auch Einwohner/innen benötigen WCs, Doberaner Platz als ÖPNV-Verknüpfungspunkt auch in den Abend- und Nachtstunden, Einbeziehung von Tagesbesucher/innen in die Bedarfsermittlung, fehlende öffentliche Sanitäranlagen benachteiligen Frauen und Senior/innen, Sauberkeit im Stadtteil. Beschluss:
Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock" (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:
1.Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:
Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2). 2.Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage wird in der Zukunft angestrebt:
Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.
3.Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt: Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche Barrierefreiheit Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme"
4.Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt: kurzfristig:1,150 Mio. EUR mittelfristig:2,685 Mio. EUR
5.Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.
6.Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt.
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abgelehnt
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vertagt
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vertagt
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Nichtöffentlicher Teil (19:00 - 21:45 Uhr) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||