Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - 28.06.2017
Grunddaten
- Datum:
- Mi., 28.06.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 19:10
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum Nr. 3.11, Eigenbetrieb "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock"
- Ort:
- Ulmenstraße 44, 18057 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Gemischte Beratung (19:10 - 22:00 Uhr) | ||||||
Informationen über die Planungen für die Ulmenstraße 45 (Abriss der ehemaligen orthopädischen Klinik und Neubau einer Mensa und eines Gebäudes für studentisches Wohnen)
WortprotokollFrau Bornstein informiert, dass die Vertreter/innen des Studentenwerkes und des Grünamtes an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen können. Da das Vorhaben bisher nur im nichtöffentlichen Teil beim Gestaltungsbeirat vorgestellt wurde, besteht keine Möglichkeit über Inhalt und Vorhaben öffentlich zu diskutieren. Der OBR hat in schriftlicher Form das Studentenwerk gebeten, den Teil des Protokolls öffentlich zu machen. Der Gestaltungsbeirat würde es begrüßen.
Anmerkung: Der Protokollteil ist zwischenzeitlich mit Einverständnis des Bauherrn öffentlich und liegt der Niederschrift als Anlage bei.
Auf Nachfrage informiert Frau Epper zum Stand •Abriss Antrag liegt vor •auf Grundlage der geltenden Erhaltungssatzung erfolgt z. Zt. die Einzelfallprüfung •Eigentümer muss Gutachten beibringen, der den Nachweis zur wirtschaftlichen Mach-barkeit oder Unzumutbarkeit für die jetzt vorhandene Nutzfläche darstellt •Dringender Erhalt der Wegebeziehung und der Parkanlage
Frau Dr. Selling erklärt: •Gebäude und Grundstück sind eine Landesliegenschaft, damit ist die untere Denkmalbehörde nicht zuständig •wurde 2006 vom Landesamt für Denkmalpflege geprüft; Gebäude steht nicht unter Schutz •Bescheid wurde vom Denkmalpflegamt angefordert
Herr Rother vom Verschönerungsverein teilt mit, dass 2006 eine Prüfung nicht stattgefunden hat.
Herr Siems verliest einen Antrag, den der Bauausschuss vorbereitet hat:
Der OBR zeigt gem. § 11 Denkmalschutzgesetz M-V der unteren Denkmalbehörde den Denkmalfund an, weil er davon ausgeht, dass im vorliegenden Objekt (Ensemble bestehend aus Ulmenstr. 45, Ulmenstr. 44 und Parkanlage) die Voraussetzungen zur Betrachtung als Denkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz M-V erfüllt sind. (siehe Anlage)
Frau Niemeyer stellt den Antrag zur Abstimmung: |
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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zur Kenntnis gegeben
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