Ortsbeirat Stadtmitte (14) - 18.01.2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte
- Gremium:
- Ortsbeirat Stadtmitte (14)
- Datum:
- Mi., 18.01.2017
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1b Rathausanbau
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (19:00 - 22:05 Uhr) | ||||||
zur Kenntnis gegeben
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zur Kenntnis gegeben
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Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2017/18
WortprotokollHerr Meyer, Leiter des Amtes für Schule und Sport, erläutert kurz den Inhalt der Beschlussvorlage. - Schulentwicklungsplan ist Aufgabe der Schulträger, daher eigener Beschluss - Beschlussvorlage entstand auf Grund von Vorschlag des Bildungsministeriums Mecklenburg-Vorpommern - bei nicht Umsetzung der Maßnahme – Wegfall von Fördermitteln (Inklusionsgesetz) - Verschiebung der Maßnahme (Klassen mit Förderschwerpunkt Sprache) von 2016/2017 auf das Jahr 2017/2018 (siehe Text Beschlussvorschlag) - im Sinne der Kinder ist dies die richtige Entscheidung
Der Ortsbeirat hat einige Nachfragen:
Herr Simowitsch bedankt sich für die Erläuterungen. Nach einer kurzen Diskussion bittet der Ortsbeiratsvorsitzende um Abstimmung der Beschlussvorlage. Beschluss: Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt im Rahmen der 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020 und für den Prognosezeitraum 2020/2021 bis 2025/2026 (Beschluss Nr. 2016/BV/1784) die Umsetzung einer schulorganisatorischen Maßnahme wie folgt:
1. Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache „Schule am Alten Markt“ zum 31.07.2017,
2. Errichtung einer Grundschule mit eigenständigen Klassen für den Förderschwerpunkt Sprache zum 01.08.2017.
Der Beschlussinhalt unterliegt gemäß § 108 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) dem Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern.
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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