Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - 25.07.2017
Grunddaten
- Datum:
- Di., 25.07.2017
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Speisesaal Michaelwerk, Evangelische Stiftung Michaelshof
- Ort:
- Fährstraße 25, 18147 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Öffentlicher Teil (18:30 - 22:10 Uhr) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ungeändert beschlossen
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zur Kenntnis gegeben
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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"Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock"
Beschluss:
Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:
1.Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:
Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2). 2. Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage wird in der Zukunft angestrebt:
Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.
3.Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt: Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche Barrierefreiheit Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“
4.Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt: kurzfristig:1,150 Mio. EUR mittelfristig:2,685 Mio. EUR
5.Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.
6.Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt.
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ungeändert beschlossen
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