Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - 07.09.2017
Grunddaten
- Datum:
- Do., 07.09.2017
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Großer Konferenzraum Christophorusgymnasium
- Ort:
- Groß Schwaßer Weg 11, 18057 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (18:30 - 20:15 Uhr) | ||||||
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ungeändert beschlossen
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Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze und Fahrradabstellmöglichkeiten (Stellplatzsatzung)
Frau Schweinitz und Herr Wiesner informieren über die Informationsveranstaltung am 29.08.2017 zu dieser Thematik. Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 03.06.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, eine neue Stellplatzsatzung für die Hansestadt Rostock zu erarbeiten. Der Entwurf wurde so gestaltet, dass er nicht nur der Realherstellung von notwendigen Stellplätzen oder einer angemessenen Einnahme aus Stellplatzablösungen dient, sondern als ein Anreizsystem für Mobilitätsmanagementmaßnahmen wie Carsharing und ÖPNV-Abos. Gesetzlich ist die Anzahl der Stellplätze in der Landesbauordnung MV geregelt. Durch die neue Stellplatzsatzung wird es Investoren bei Neubau und Umnutzung erleichtert, Stellplätze gegen eine Ablösesumme abzulösen. Die Stellplatzsatzung soll rückwirkend zu 2012 wirken. In einem Verfahren wurde ermittelt, was ein Stellplatz in einer bestimmten Zone bei Ablösung kostet.( Einteilung in 3 Zonen, Gartenstadt/Stadtweide Zone 3). Erstmalig ist auch die Pflicht geregelt, die notwendigen Fahrradabstellmöglichkeiten herzustellen bzw. abzulösen. In einer anschließenden Diskussion wurde angesprochen, dass durch die neue Stellplatzsatzung bei Ablösung von Stellflächen der Verkehr auf die Anwohner/Mieter umgelegt/ abgewälzt wird. Herr Wiesner erläutert, dass die relevanten Fragen der Mobilität in Rostock im MOPZ geregelt werden. In dem Entwurf der Stellplatzsatzung handelt es sich um eine Untersetzung von Bauvorschriften.
Der Ortsbeirat stimmt der Beschlussvorlage zu.
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ungeändert beschlossen
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