Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - 30.03.2017
Grunddaten
- Datum:
- Do., 30.03.2017
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1b Rathausanbau
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 20:00 Uhr) | ||||||
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Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12.WA.186 "Wohngebiet Warnowniederung" um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB
WortprotokollHerr Müller erläutert den Hintergrund der Veränderungssperre. Für das Plangebiet besteht ein Aufstellungsbeschluss. Hier soll Wohnungsbau geplant werden. Durch den Betreiber der Alten Zuckerfabrik ist ein Bauantrag auf Erweiterung der jetzigen Nutzung gestellt worden. Durch die bestehende Veränderungssperre verlängert sich die Frist, in der dieser Bauantrag entschieden werden muss. Mit der Verlängerung der Veränderungssperre bleit der Stadtverwaltung mehr Zeit, die Planungen fortzuführen und ausreichend Spielraum für die Gestaltung zu behalten.
Herr Sohn fragt nach, was mit der Alten Zuckerfabrik wird.
Herr Müller antwortet, dass es nicht darum geht, die Alte Zuckerfabrik zu beseitigen. Nur muss mit dem B-Plan geklärt werden, in welchem Umfang die Alte Zuckerfabrik bestehen soll. Mehr Zuckerfabrik bedeutet weniger Wohnen. Mehr Wohnen kann zur Folge haben, dass die Zuckerfabrik eingeschränkt bleibt.
Herr Engelmann fragt nach, wie lange die Veränderungssperre gelten soll. Der Investor für die Alte Zuckerfabrik muss auch gegenüber der Bank sein Konzept und dessen Umsetzbarkeit nachweisen, sonst kann die Finanzierung nicht gesichert werden.
Herr Müller stellt klar, dass eine Veränderungssperre nur einmal verlängert werden kann. |
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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