Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - 16.03.2017
Grunddaten
- Datum:
- Do., 16.03.2017
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1b Rathausanbau
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 19:10 Uhr) | ||||||
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geändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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abgelehnt
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Prüfauftrag zur "Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (BauGB § 165) für die Flächen des Plangebietes östlich der Stadtautobahn, der Rostocker Straße und des Alten Stroms", Beschluss Nr. 2015/BV/1090; 4. Satz
WortprotokollHerr Prechtel informiert, dass der Ortsbeirat die Vorlage noch nicht behandelt hat. Aus zeitlichen Gründen war dies in der letzten Ortsbeiratssitzung nicht möglich. Die Vorlage wird in der Sitzung am 21.03. behandelt.
Frau Epper gibt eine kurzen Überblick über die Hintergründe. Die Vorlage soll parallel zur Vorlage über das Werftbecken beraten werden. Anlass war die Fortschreibung des Strukturkonzeptes Warnemünde. Die aktuelle Entwicklung verzeichnet eine Art Stillstand. Die Entwicklung sollte über die Möglichkeit der Anwendung des § 165 beschleunigt werden. Insgesamt ist dies schwierig. In Rostock wurde diese Möglichkeit bisher noch nicht genutzt. Es ist dabei vorgesehen, dass die Stadt Grundstücke erwirbt, diese entwickelt und wieder verkauft. Mit den Erlösen soll die Maßnahme finanziert werden. Sie empfiehlt, den § 165 nicht anzuwenden, da er auch Risiken birgt. Es wird Probleme mit den Flächeneigentümern geben, die diese Maßnahme juristisch blockieren können. Die zügige städtebauliche Entwicklung kann auch über B-Pläne und Konzeptionen gelöst werden.
Frau Fiedelmeier bestätigt, dass der Prozess still steht. Sie bestätigt, dass die Anwendung des § 165 nicht möglich sein wird.
Herr Bauer meint auch, dass auf die Anwendung des § 165 verzichtet werden soll.
Herr Engelmann stellt den Antrag auf Vertagung. Dem wird einstimmig zugestimmt. |
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vertagt
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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