Finanzausschuss - 31.08.2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 31.08.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 2.11, Haus I
- Ort:
- St.-Georg-Str. 109, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 18:20 Uhr) | ||||||
abgelehnt
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zur Kenntnis gegeben
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ungeändert beschlossen
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zur Kenntnis gegeben
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geändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Kommunale Objektbewirtschaftung
und -entwicklung der Hansestadt Rostock" für das Wirtschaftsjahr 2016
WortprotokollHerr Klückmann, Mitarbeiter des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock (KOE), gibt allgemeine Hinweise zum vorgelegten Jahresabschluss und begründet die wesentlichen Planabweichungen.
Auf Nachfrage zum geplanten Ankauf der Immobilie am Ch.-Darwin-Ring führt Herr Klückmann aus, dass grundsätzlich Interesse des Eigentümers zum Verkauf bestünde und auch der Kaufpreis im Wesentlichen abgestimmt sei. Man müsse hier beachten, dass die Mietpreisbindung Ende 2018 auslaufe und somit ein Handeln zwingend erforderlich mache. Die Immobilie werde mindestens bis zur Fertigstellung des Verwaltungsneubaus weiterhin städtisch genutzt und auch anschließend sehe man keine Schwierigkeiten bei einer Weiternutzung durch zum Beispiel Vermietung.
Herr Sens begründet den vorliegenden Änderungsantrag der SPD. In Hinblick auf eine Gleichbehandlung städtischer Unternehmen und Eigenbetriebe und der bereits bestehenden, hohen Rücklagen im KOE sei hier die Abführung an den Kernhaushalt der Hansestadt Rostock vertretbar. Da sich die Hansestadt Rostock noch immer in der Haushaltskonsolidierung befindet, seien die Mittel der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit zuträglich. Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ wird festgestellt. 2. Der im Jahresabschluss als teilweise Ergebnisverwendung dargestellten Bildung einer zweckgebundenen Rücklage in Höhe von TEUR 2.250 wird zugestimmt. Der Bilanzgewinn von EUR 408.175,02 wird in die Rücklagen eingestellt. 3. Die Entlastung der Betriebsleiterin des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ für das Geschäftsjahr 2016 wird erteilt.
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ungeändert beschlossen
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abgelehnt
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ungeändert beschlossen
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zur Kenntnis gegeben
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zur Kenntnis gegeben
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zur Kenntnis gegeben
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Nichtöffentlicher Teil (17:00 - 18:20 Uhr) | ||||||