Finanzausschuss - 20.04.2017
Grunddaten
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 20.04.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 2.11, Haus I
- Ort:
- St.-Georg-Str. 109, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 17:50 Uhr) | ||||||
ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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Bewilligung zur Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen im Teilhaushalt 37 Brandschutz- und Rettungsamt in Höhe von 600.000 Euro zur Finanzierung des Erwerbs eines Feuerlöschbootes und Austauschmaschinen; Investitionsmaßnahme 37 1260 1201 700 199
WortprotokollHerr Dr. Müller, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, führt in die Beschlussvorlage ein. Es habe im Vorfeld lange Untersuchungen gegeben, ob die Hansestadt Rostock ein Feuerlöschboot benötige und wie dieses am wirtschaftlichsten vorgehalten werden könne. Darüber hinaus sei zu beachten, dass die Feuerwehr in den kommenden Jahren bereits größere Investitionsvorhaben plane (Sanierung Feuerwache in der E.-Schlesinger-Str., Neubau der Feuerwache III) und demzufolge keine investiven Mittel zur Verfügung stünden, um die Anschaffung eines Feuerlöschbootes oder aufwendige Erhaltungs- und Umbaumaßnahmen des aktuellen Bootes in späteren Haushaltsjahren zu finanzieren.
Herr Edelmann, Leiter des Brandschutz- und Rettungsamtes, stellt die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, welche mit Nachtrag zur Beschlussvorlage eingebracht wurde, vor. Grundsätzlich gäbe es drei Varianten, den Erhalt des derzeitigen Feuerlöschbootes, Bau eines neuen Feuerlöschbootes sowie Kauf des Seenotrettungskreuzers und entsprechender Umbau. Nach umfangreichen Untersuchungen sei der Erwerb des Seenotrettungskreuzers eindeutig zu bevorzugen. Neben der einwandfreien technischen Ausstattung sowie der enormen Pumpleistung des Bootes, läge ein weiterer Vorteil insbesondere darin, dass nur zwei Funktionsstellen benötigt werden, um den Betrieb zu gewährleisten. |
ungeändert beschlossen
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zur Kenntnis gegeben
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zur Kenntnis gegeben
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Nichtöffentlicher Teil (17:00 - 17:50 Uhr) | ||||||