Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - 28.06.2017
Grunddaten
- Datum:
- Mi., 28.06.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1b Rathausanbau
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 18:45 Uhr) | ||||||
abgelehnt
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zur Kenntnis gegeben
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abgelehnt
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ungeändert beschlossen
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Bebauungsplan Nr. 14.W.184 für das Wohngebiet "Toitenwinkel ? Südlich der Pappelallee"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Wortprotokoll
Frau Fritsche informiert, dass der Satzungsbeschluss die Voraussetzungen für die Bebauung von ca. 35 Wohneinheiten in Einzel-, Doppel-, und Reihenbauweise schafft. Einen Erschließungsträger für dieses Gebiet gibt es bereits. Im 2. Entwurf wurden die Baugrenzen und die Erschließungsanlagen an vorhandene nicht überbaubare Hauptversorgungsanlagen angepasst. Beschluss: Beschlussvorschlag: 1.Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14.W.184 für das Wohngebiet “Toitenwinkel - südlich der Pappelallee“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Für das Gebiet begrenzt: im Norden: durch die Straße „Pappelallee“ im Osten: durch die Straße „ Am Fasanenholz“ im Süden. durch die Parkanlage und die gedachte Verlängerung des südlichen Abschnitts der Straße „ Am Fasanenholz“ in westl. Richtung im Westen: durch die Straßenbahnwendeschleife Hafenallee wird aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. IS. 1722) der Bebauungsplan Nr. 14.W.184 für das Wohngebiet “Toitenwinkel - südlich der Pappelallee“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)
3.Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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Nichtöffentlicher Teil (17:00 - 18:45 Uhr) | ||||||