Bürgerschaft - 05.04.2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 05.04.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (16:00 - 19:40 Uhr) | ||||||
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Informations- und Beteiligungsverfahren zum Bürgerentscheid am 24. September 2017
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft beschließt, das Verfahren zur Beteiligung und Information der Einwohnerinnen und Einwohner zum Bürgerentscheid am 24. September 2017 auf Grundlage des vorliegenden Durchführungskonzeptes durchzuführen. 2. Für die Vorbereitung und Durchführung wird in Teilen eine externe Beauftragung erfolgen.
Beschluss Nr. 2017/DV/2627:
1. Die Bürgerschaft beschließt, das Verfahren zur Beteiligung und Information der Einwohnerinnen und Einwohner zum Bürgerentscheid am 24. September 2017 auf Grundlage des vorliegenden Durchführungskonzeptes durchzuführen. 2. Für die Vorbereitung und Durchführung wird in Teilen eine externe Beauftragung erfolgen.
3. Die im Durchführungskonzept unter Punkt 2 genannten Elemente der Beteiligung, einschließlich der Ausstellung, sind der Bürgerschaft mindestens in Form von Kurzkonzepten (grobe Darstellung) zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. Das im Durchführungskonzept unter Punkt 4 genannte Informationspapier soll zusätzlich die Vor- und Nachteile einer möglichen Verlegung des Traditionsschiffes und die daraus entstehenden Kosten benennen. Die Beschlüsse der beteiligten Ortsbeiräte sollen aufgeführt werden.
5. Das im Durchführungskonzept unter Punkt 4 genannte Informationspapier soll der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
6. Die im Durchführungskonzept unter Punkt 5.e benannte Einlage im Städtischen Anzeiger ist der Bürgerschaft vorab in groben Zügen (geplante Struktur/Inhalte) zur Beschlussfassung vorzulegen, sofern es sich dabei nicht um das in Punkt 4. benannte Informationspapier handelt.
7. Die Objektivität der Bürgerinformation ist zu wahren.
8. Die Informationsmaterialien zum Bürgerentscheid werden der Bürgerschaft vor Veröffentlichung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage: Durchführungskonzept zum Bürgerentscheid am 24. September 2017 → siehe Nr. 2017/BV/2877 in Bürgerschaftssitzung am 12.07.2017 |
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Nichtöffentlicher Teil (16:00 - 19:40 Uhr) | ||||||