Bürgerschaft - 01.03.2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 01.03.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
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Öffentlicher Teil (16:05 - 21:10 Uhr) | ||||||||||||||
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Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08.SO.194 "Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße"
Wortprotokoll
(zuletzt in Sitzung Bürgerschaft am 07.09.2016 in den Bau- und Planungsausschuss und den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung zur erneuten Beratung überwiesen)
Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Änderungsantrag Nr. 2016/BV/1820-02 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen Fraktionen von CDU und Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 wurde zurückgezogen.
Empfehlungen Ausschüsse (nach erneuter Beratung) und Ortsbeiräte:
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage - Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2016/BV/1820-01 (ÄA)
- OBR Hansaviertel empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2016/BV/1820-01 (ÄA)
Beschluss:
1. Für das Gebiet zwischen der Schillingallee, der Ernst-Heydemann-Straße, der Parkstraße und den Barnstorfer Anlagen im Hansaviertel soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 08.SO.194 „Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße“ aufgestellt werden.
Das Plangebiet wird begrenzt:
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sondergebietsflächen mit der grundsätzlichen Ausrichtung auf Wissenschaft und Technik schaffen.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
Anlagen: - o.g. Lageplan (Übersichtsplan),
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Nichtöffentlicher Teil (16:05 - 21:10 Uhr) | ||||||||||||||