Bürgerschaft - 01.02.2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 01.02.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
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Gemischte Beratung (16:05 - 21:45 Uhr) | ||||||
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Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 "Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Wortprotokoll
Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage - Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
- Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
Es erfolgt eine rege Diskussion.
Nach der Unterbrechung bringt Frau Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.) einen neuen Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2244-02 (ÄA) ein. Des Weiteren zieht Herr Flachsmeyer - im Namen der Einreicher - den Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2244-01 (ÄA) zurück.
Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge: 1. Nr. 2016/BV/2244-03 (ÄA), 2. Nr. 2016/BV/2244-02 (ÄA).
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Behörden) wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Auf Grund des § 10 des BauGB beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).
3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).
Beschluss Nr. 2016/BV/2244:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Behörden) wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Auf Grund des § 10 des BauGB beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).
3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).
4. Die Rückumwandlung von betroffenen nicht genehmigten Ferienwohnungen in Dauerwohnungen hat bis zum 01.02.2020 zu erfolgen.
Anlagen:
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