Bürgerschaft - 18.05.2016
Grunddaten
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 18.05.2016
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 16:15
- Anlass:
- Dringlichkeitssitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (16:15 - 21:55 Uhr) | ||||||
Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09
Bürgerentscheid zur Bebauung der Nordkante Neuer Markt
Wortprotokoll
- Es liegt ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss aus der Sitzung der Bürgerschaft am 11. Mai 2016 zum Bürgerentscheid zur Bebauung Nordkante Neuer Markt vor.
- Im Falle eines Widerspruchs muss die Gemeindevertretung nach § 33 (1) KV M-V über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut beschließen.
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
- Ortsbeirat Stadtmitte empfiehlt Ablehnung zum Antrag
- Es liegt ein neuer Änderungsantrag Nr. 2016/AN/1624-03 (ÄA) von Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09) vor.
Herr Peters nimmt Bezug auf die letzte Sitzung der Bürgerschaft und richtet einen Appell an die Fraktionen der Bürgerschaft, die demokratischen Prinzipien wieder einzuhalten.
Es erfolgt eine rege Diskussion zum Abstimmungsverfahren in der letzten Bürgerschaftssitzung.
Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Bebauung bzw. Nichtbebauung des Baufeldes 1 (Nordbebauung Neuer Markt) eine Beschlussvorlage zur Durchführung eines Bürgerentscheids (Vertreterbegehren gemäß § 20 (3) Kommunalverfassung M-V) vorzulegen. Der Vorlagetermin für die Bürgerschaft ist so zu wählen, dass der Bürgerentscheid ggf. zusammen mit der Landtagswahl im September 2016 durchgeführt werden kann.
Es erfolgt die Abstimmung zum Antrag einschließlich des bestätigten Änderungsantrages (s. TOP 4.1.2).
Beschluss Nr. 2016/AN/1624:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Bebauung bzw. Nichtbebauung des Baufeldes 1 (Nordbebauung Neuer Markt) eine Beschlussvorlage zur Durchführung eines Bürgerentscheids (Vertreterbegehren gemäß § 20 (3) Kommunalverfassung M-V) vorzulegen. |
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Nichtöffentlicher Teil (16:15 - 21:55 Uhr) | ||||||