Ortsbeirat Evershagen (6) - 12.01.2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Ortsbeirates Evershagen
- Gremium:
- Ortsbeirat Evershagen (6)
- Datum:
- Di., 12.01.2016
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Gläserne Aula, Schulcampus Evershagen
- Ort:
- Thomas-Morus-Straße 1-3, 18106 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (18:30 - 20:15 Uhr) | ||||||
Informationen des Ortsbeiratsvorsitzenden und der Ortsamtsleiterin
WortprotokollFrau Koch informiert:
Frau Koch übergibt dem OBR Vorsitzenden die Eröffnungsbilanz der Hansestadt Rostock und die Einladung zur Informationsveranstaltung zu diesem Thema. Sie findet am 28.01.2016 um 17:00 Uhr im Bürgerschaftssaal des Rathauses statt. Den OBR Mitgliedern wurde die Einladung zusätzlich mit der Post zugestellt.
Es liegen zwei Sondernutzungserlaubnisse vor:
Es liegen zwei Baugenehmigungen vor:
Es liegt ein Antwortschreiben vom Amt für Stadtgrün zu den Baumpflegearbeiten an der Eiche vor dem Grundstück Theodor Körner Straße 31, 18106 Rostock vor. Die Kronenpflege für die Eiche wird mittelfristig (innerhalb 6 Monate) durchgeführt.
Das Amt für Stadtgrün teilt mit, dass in diesem Winterhalbjahr eine Bestandspflege im Bereich B 103, Höhe Evershagen vorgenommen wird. Eine vor Ort Abstimmung bzgl. der notwendigen Absperrmaßnahmen mit der Verkehrsbehörde und dem Auftragnehmer, Fa. Jens Liefländer fand bereits statt. Ende der Maßnahme ist voraussichtlich der 05.02.2016. Es wird dabei in der Zeit von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr zu Einschränkungen auf der B 103 kommen.
Bezüglich der Nachfrage ob eine Verpflichtung eines Bürgerschaftsmitgliedes als Mitglied des OBR erfolgen muss, liegt ein Antwortschreiben aus dem Büro des Präsidenten der Bürgerschaft vor. Nach § 28 Abs. 2 KV M-V verpflichtet der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Mitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (Teilnahmepflicht, Verschwiegenheitspflicht, Anzeige Mitwirkungsverbot sowie vergüteter oder andere ehrenamtlicher Tätigkeiten… ). Dies wird in Schriftform übergeben. Sofern die Mitglieder der Bürgerschaft in andere Gremien (Ausschüsse.. ) gewählt werden, erfolgt dort keine nochmalige Verpflichtung. Dies gilt auch für die Ortsbeiräte.
Herr Schönwälder informiert:
Es liegt ein Antwortschreiben bzgl. des Kreuzungsbauwerks B103/ B105 Evershagen, geplante Fußgängerbrücke im Zuge der Hans-Fallada-Straße/ An der Jägerbäk vom Tiefbauamt vor. Im Rahmen des Planverfahrens wurden mehrfach Zählungen der Fußgänger und Radfahrer durchgeführt. Der Bedarf der Fußgänger wurde nach Auswertung gering geschätzt, für Radfahrer wird ein zusätzlicher Geh- und Radweg zur Verfügung stehen. Demnach beabsichtigt die Hansestadt Rostock bei einer möglichen Bedarfsentwicklung ggf. zu einem späteren Zeitpunkt die Brücke im Rahmen einer Planänderung zu realisieren. Die Kosten für Planung und Bau der Fußgängerbrücke wären zu 100 % durch die Stadt Rostock zu tragen (ca. 1,6 Mio. Euro zzgl. Ablösekosten für das Bauwerk in ähnlicher Höhe). Eine finanzielle Förderung wurde durch das Land ausgeschlossen. Kurz- bis mittelfristig werden diese erforderlichen Mittel durch die Hansestadt Rostock nicht zu stemmen sein.
Herr Schönwälder erkundigte sich bzgl. der Anfrage von Frau Weißig, ob eine namentliche Abstimmung als Vermerk im Protokoll mit aufgeführt werden kann. Gemäß § 12 der Ortsbeiratssatzung ist geregelt, dass die Geschäftsordnung der Bürgerschaft entsprechend gilt. In der GO der Bürgerschaft ist gemäß § 23 eine namentliche Abstimmung zulässig, wenn ein Viertel aller Bürgerschaftsmitglieder oder einer Fraktion es beantragt.
Es liegt eine Einladung vom Oberbürgermeister zur Gedenkveranstaltung am 27.01.2016 sowie eine Einladung am 13. 01.2016 zur Eröffnung zum Thema Großsiedlung, zwischen 13.00 Uhr – 16.00 Uhr im Bürgerschaftssaal des Rathauses, für den OBR vor. Jedes Mitglied kann an diesen Veranstaltungen teilnehmen.
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