Finanzausschuss - 26.05.2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 26.05.2016
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 2.11, Haus I
- Ort:
- St.-Georg-Str. 109, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 18:00 Uhr) | ||||||
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vertagt
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vertagt
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, Ergebnisverwendung und Entlastung des Direktoriums des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock" der Hansestadt Rostock
WortprotokollFrau Fieber, Verwaltungsdirektorin des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock, führt in die Beschlussvorlage ein und informiert über das erreichte positive Jahresergebnis des Eigenbetriebes im Wirtschaftsjahr 2015.
Herr Kaden, Wirtschaftsprüfer der Baltic Audit GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, macht weitere Ausführungen zum geprüften Jahresabschluss, welcher einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten habe. Die Eigenkapitalquote des Klinikums sei leicht über der vom Landesrechnungshof vorgegebenen Mindestgrenze der Eigenkapitalausstattung für Eigenbetriebe. Auf Nachfrage bestätigt Herr Kaden, dass die ertragswirksame Ausschüttung des Ausgleichspostens für Eigenmittelförderung nicht im Widerspruch zum grundsätzlichen Ausschüttungsverbot stünde, da das Eigenkapital weiterhin höher als der Ausgleichsposten sei. Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft fasst nachfolgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ mit der in der Bilanz ausgewiesen Bilanzsumme von 142.347.481,18 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.662.596,67 EUR werden festgestellt.
2. Der Lagebericht wird genehmigt.
3. Der Jahresüberschuss des Jahres 2015 in Höhe von 2.662.596,67 EUR wird wie folgt verwendet:
- 2.500.000,00 EUR werden an die Hansestadt Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergegeben. Die Hansestadt verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendung des Klinikum Südstadt für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen, - 162.596,67 EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.
4. Dem Direktorium wird Entlastung erteilt.
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ungeändert beschlossen
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zur Kenntnis gegeben
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zur Kenntnis gegeben
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Nichtöffentlicher Teil (17:00 - 18:00 Uhr) | ||||||