Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - 17.03.2016
Grunddaten
- Datum:
- Do., 17.03.2016
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum E 31 (Kantine) - Haus des Bauens und der Umwelt
- Ort:
- Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 18:35 Uhr) | ||||||
abgelehnt
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geändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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geändert beschlossen
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zurückgezogen
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abgelehnt
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ungeändert beschlossen
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Offene Fragen zum Wagenstellplatz
WortprotokollFrau Kunert und Herr Müller beantworten die vorab gestellten offenen Fragen zum Wagenstellplatz.
Für den Wagenplatz wird angestrebt, den Flächennutzungsplan zu ändern. Damit wird ein kurzes und schlankes Verfahren ohne Aufstellung eines B-Planes ermöglicht. Ziel ist die Bebauung im Außenbereich zu ermöglichen. Dazu ist der Umweltbericht und das Scoping begonnen worden, die im April oder Mai abgeschlossen werden sollen. Diese Verfahren müssen abgewartet werden. Die Vorlage zur Änderung des FNP kann dann nach der Sommerpause eingebracht werden. Dann wird es eine Genehmigung für den Wagenplatz geben und kein Einzelgenehmigungen für Wagen. Der Entwurf für den Mietvertrag befindet sich im Ämterumlauf. Anschließend wird der Verein WieWasWagen einbezogen, um eine Einvernehmen herzustellen. Danach wird der Vertrag im Ausschuss vorgestellt. Die zukünftige Wagenplatzfläche wird am 31.03. wieder an die Stadt übergeben. Zu berücksichtigen sind noch die Forderungen des Brandschutz- und Rettungsamtes für den Platz. Weiterhin sind die Leitungspläne vorbereitet.
Herr Reinke fragt nach, ob die Wagen vorerst auf dem Platz bleiben können.
Herr Müller antwortet, dass die Abstimmungen mit dem Platzbesitzer und den Behörden so sind, dass die Wagen dort bis zur Regelung auf dem Nachbarplatz geduldet werden.
Herr Schneider erhält Rederecht. Er fragt nach einer möglichen Zwischennutzung auf dem zukünftigen Wagenplatz.
Herr Müller antwortet, dass der Zustand geduldet wird, aber nicht rechtmäßig ist. Eine Zwischennutzung auf der Nachbarfläche wäre ein neuer Sachverhalt, der nicht genehmigt werden kann. Die Frage müsste aber mit dem Bauamt geklärt werden. Es bleibt dem Verein vorbehalten, mit dieser Frage beim Bauamt vorstellig zu werden.
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