Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - 27.09.2016
Grunddaten
- Datum:
- Di., 27.09.2016
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Speisesaal Michaelwerk, Evangelische Stiftung Michaelshof
- Ort:
- Fährstraße 25, 18147 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (18:30 - 20:50 Uhr) | ||||||
abgelehnt
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abgelehnt
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geändert beschlossen
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Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag): "Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage", Rostock, Pressentinstr. 82a, 82b, Az.: 01559-16
WortprotokollHerr Jäger, Bauausschussvorsitzender: Der Bauausschuss empfiehlt Ablehnung. Für die gleiche Fläche gab es bereits einen ähnlichen Antrag aber für 3 Mehrfamilienhäuser mit je 5 Wohnungen. Dieser wurde im Ortsbeirat abgelehnt. Jetzt werden 2 Blöcke mit noch mehr Wohnungen geplant. Es gibt weniger Grünflächen und Spielmöglichkeiten. Es wird noch mehr Verkehr in den Innenhof gezogen. Solche Vorhaben sollten im Zusammenhang mit der Entwicklung der Wohngebiete entlang der Rostocker Straße/Heuweg entwickelt werden.
Frau Goeda, Kultusausschussvorsitzende: Der Kultusausschuss empfiehlt Ablehnung, da die Wohnqualität in diesem Bereich verloren geht. Die Bebauung ist zu eng, es wird zu viel Verkehr im Innenhof erzeugt, es gibt dann weniger Freiflächen für die Anwohner.
Herr Westphal: - Im August 2015 lag dem OBR eine Beschlussvorlage (2015/BV/1072) für das Einvernehmen der Gemeinde als Bauvoranfrage für den Neubau von 3 MFH mit je 5 WE für diese Fläche vor. - Ablehnung durch den OBR, aber Zustimmung durch den Bau- und Planungsausschuss der Bürgerschaft am 1.9.2015 - Schreiben des Bauamtes – gemäß § 75 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern - Abs. 1 für einen Vorbescheid entsprechend - auf dieser Grundlage ist ein positiver Vorbescheid zu erteilen, wenn keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen - „ Die geplante Bebauung entspricht bezüglich der Art der baulichen Nutzung -Wohnen- der näheren Umgebung. Die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll und die offene Bauweise fügen sich in die prägende Umgebung ein. Auch das geplante Maß der Baulichen Nutzung ist bezüglich der Gebäudehöhe mit drei Vollgeschossen planungsrechtlich zulässig.“ (Einsichtnahme in der Schreiben im Ortsamt möglich) - Der Ortsbeirat ist frei in seiner Meinungsbildung, die Verwaltung muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Bürgerhinweis: das geplante Parkdeck ist bis heute in diesem Bereich nicht gebaut worden
Herr Kühner: Hinweis über bereits jetzt zugeparkte Straße in diesem Wohnbereich der Pressentinstr. (Hausnummern 64 bis 82 B) – problematisch für die Feuerwehrzufahrten
Festlegung: Hinweisweiterleitung an das Sachgebiet Kommunaler Ordnungsdienst durch das Ortsamt
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abgelehnt
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vertagt
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