Bürgerschaft - 09.11.2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 09.11.2016
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
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Öffentlicher Teil (16:03 - 20:00 Uhr) | ||||||
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Umsetzung von Handlungsempfehlungen des Gutachtens zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Hansestadt Rostock
Wortprotokoll
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung - Hauptausschuss empfiehlt Zustimmung - Finanzausschuss empfiehlt Zustimmung
Herr Dr. Wandschneider beantragt Rederecht für Herrn Ebeling (Ortswehrführer Freiwillige Feuerwehr Groß Klein).
Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Rederecht: Angenommen
Herr Ebeling (Ortswehrführer Freiwillige Feuerwehr Groß Klein) nimmt zur Angelegenheit, auch im Namen der weiteren Freiwilligen Feuerwehren Rostock, Stellung.
Herr Senator Dr. Müller macht ebenfalls Ausführungen zur Beschlussvorlage.
Herr Engelmann (Vorsitzender des Brandschutzbeirates) nimmt Stellung.
Beschluss:
I) Die Bürgerschaft beschließt die sich aus den Risikoklassen A - C ergebenden Qualitätskriterien für kritische Wohnungsbrände entsprechend den Empfehlungen des Gutachters aus der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans vom 06.09.2016.
Sie beauftragt den Oberbürgermeister mit der Umsetzung.
Erstes Qualitätskriterium: Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei kritischen Wohnungsbränden in Ortsteilen mit Risikoklasse A und B innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung mit 10 Funktionen am Einsatzort ist. Für kritische Wohnungsbrände in Ortsteilen mit Risikoklasse C ist die Feuerwehr innerhalb von 12 Minuten nach der Alarmierung mit 6 Funktionen am Einsatzort.
Dies gilt für einen Zielerreichungsgrad von ≥ 90 % der Summe der Einsätze gem. der Qualitätskriterien.
Zweites Qualitätskriterium: Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei kritischen Wohnungsbränden in Ortsteilen mit Risikoklasse A und B innerhalb von 13 Minuten nach der Alarmierung mit 16 Funktionen am Einsatzort ist. Für kritische Wohnungsbrände in Ortsteilen mit Risikoklasse C ist die Feuerwehr innerhalb von 17 Minuten nach der Alarmierung mit 12 Funktionen am Einsatzort.
Dies gilt für einen Zielerreichungsgrad von ≥ 90 % der Summe der Einsätze gem. der Qualitätskriterien.
II) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nachfolgende Maßnahmen nach Maßgabe des Haushaltes und in Anlehnung an die Handlungsempfehlungen des Gutachtens zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans vom 06.09.2016 umzusetzen:
a) Koordinierung der nachfolgenden Maßnahmen und Abschluss bis spätestens 31.12.2020.
b) Realisierung des Neubaus und der Inbetriebnahme der neuen Feuer- und Rettungswache 3 im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Standortstruktur für die Berufsfeuerwehr und der damit verbundenen Maßnahmen im Bereich Toitenwinkel, Dierkower Allee / Auffahrt zur A 19 bis zum 31.12.2020. Suche und Nachweis eines geeigneten Grundstücks bis zum 30.06.2017. Der Ausbau soll in drei Abschnitten erfolgen: 1. Bauabschnitt:
2. Bauabschnitt: Errichtung des Bereichs Aus- und Fortbildung (ev. zeitgleich mit 1. Bauabschnitt)
3. Bauabschnitt: Errichtung eines Gerätehauses für eine neu zu gründende Ortsfeuerwehr
c) Sanierung und Erweiterung der Feuer- und Rettungswache 1 (Südstadt)
1.Bauabschnitt:
- Errichtung des Ersatzgebäudes 1 mit der Integrierten Leitstelle, den Stabsräumen für die Stäbe der Hansestadt Rostock, dem Katastrophenschutzlager und der Bekleidungskammer,
- Errichtung des Ersatzgebäudes 2 mit dem Gerätehaus für die Ortsfeuerwehr Stadt-Mitte und für die Katastrophenschutzeinheiten der Unteren Katastrophenschutzbehörde (hier: Sanitäts- und Betreuungszug des DRK), - Errichtung des Gebäudes 3 mit den Rettungswachen 11 (Berufsfeuerwehr) und 18 (DRK)
2. Bauabschnitt:
3. Bauabschnitt:
d) Stärkung der ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr durch: • Unterstützung zur Mitgliedergewinnung,
e) Anpassung der Bemessung des Personalbedarfs des Brandschutz- und Rettungsamtes in Anlehnung an den Funktionsbedarf der Handlungsempfehlung des Gutachters, des durch ihn ermittelten Personalfaktors und der jeweilig aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben:
f) Gestaltung einer bedarfsgerechten Aufbau- und Ablauforganisation des Brandschutz- und Rettungsamtes entsprechend der Anforderungen bis zum 30.06.2017,
g) Erfüllung von Spezial- und Sonderaufgaben in Ergänzung zu den Qualitätskriterien,
h) Anpassung des derzeitigen Fahrzeugkonzeptes in Anlehnung an die Handlungsempfehlungen bis zum 30.06.2017 und Vorstellung in einer Informationsvorlage,
i) Abschluss der Fahrzeugbeschaffung zur Inbetriebnahme der Feuerwache 3
j) Jährlicher Bericht zum Erfüllungsgrad der Qualitätskriterien an die Bürgerschaft in Form einer Informationsvorlage,
k) Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans drei Jahre nach Inbetriebnahme der Feuer- und Rettungswache 3.
Anlagen:
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Nichtöffentlicher Teil (16:03 - 20:00 Uhr) | ||||||