Ortsbeirat Biestow (13) - 13.05.2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Ortsbeirates Biestow
- Gremium:
- Ortsbeirat Biestow (13)
- Datum:
- Mi., 13.05.2015
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum Stadtamt Südstadt
- Ort:
- Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (19:00 - 20:30 Uhr) | ||||||
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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abgelehnt
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Verschiedenes
WortprotokollHerr Pehn: - der Unterflurcontainer (Standort bei Norma) war in der 19. und 20. Kalenderwoche stark überfüllt Festlegung: Anfrage an das Umweltamt: . Hat sich der Abfuhrzyklus verändert oder sind Touren ausgefallen?
- Thema: Widerspruchsrecht Frage: Wie wird der Ortsbeirat über gefasste Beschlüsse der Bürgerschaft, die einen Widerspruch des Ortsbeirates ermöglichen, informiert, um zeitgerecht einen möglichen Widerspruch an den Präsidenten der Bürgerschaft übermitteln zu können.
Im Par. 14 der Hauptsatzung der HRO ist unter Pkt. 3 dazu folgendes geregelt:
Der Ortsbeirat kann gemäß § 42 Abs. 6 KV M-V einem Beschluss der Bürgerschaft zu folgenden Angelegenheiten widersprechen:
Frage: In welcher Zeitspanne muss eine Dringlichkeitssitzung einberufen werden?
Antwort Frau Scheffler: Laut Satzung der Ortsbeiräte § 7 darf die Ladefrist für eine Dringlichkeitssitzung nicht drei Kalendertage unterschreiten. Der OBR wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens ¼ aller OBR-Mitglieder eine Dringlichkeitssitzung unter Angabe des Beratungsgegenstandes es beantragen.
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