Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - 19.08.2015
Grunddaten
- Datum:
- Mi., 19.08.2015
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 2, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||||||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 17:45 Uhr) | ||||||||||
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Beschluss über die Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplans Nr. 08.W.170 "Thierfelderstraße"
WortprotokollHerr Müller informiert anhand des B-Plan-Entwurfes die planerischen Zielsetzungen. Im Flächennutzungsplan werden diese Flächen derzeit als SO Wissenschaft ausgewiesen. Nach Gesprächen mit der Universität Rostock und dem Betrieb für Bau und Liegenschaften (BBL) wurde festgestellt, dass diese Flächen für ihre weitere Bedarfsplanung nicht notwendig sind. Ziel der vorliegenden Planung ist die Entwicklung des Standortes für mehrgeschossigen Wohnungsbau. Damit soll dem Bedarf an Wohnraum in gut integrierten Lagen der Stadt entsprochen werden. Herr Müller erläutert die bisherigen Problematiken im Gebiet, insbesondere durch verschiedene Lärmquellen. Hierzu wurde eine schalltechnische Untersuchung angefertigt. Auf Grund der teilweise hohen Lärmwerte wurden eine Reihe von Festsetzungen zum Lärmschutz und damit Einschränkungen getroffen. Grundsätzlich soll das Plangebiet auch besonderen Wohnformen offen stehen. Des Weiteren werden Flächen für die bestehende Kita und deren Erweiterung ausgewiesen. Die Frage, ob der B-Plan den LT Club einschränken würde, verneinte Herr Müller.
Beschluss: Beschlussvorschlag: 1. Für das Gebiet beidseitig der Thierfelderstraße und Kobertstraße im Hansaviertel soll der Bebauungsplan Nr. 08.W.170 „Thierfelderstraße“ aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 08.W.170 „Thierfelderstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 2) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 3) werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
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ungeändert beschlossen
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Nichtöffentlicher Teil (17:00 - 17:45 Uhr) | ||||||||||