Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - 14.01.2015
Grunddaten
- Datum:
- Mi., 14.01.2015
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1b Rathausanbau
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 19:00 Uhr) | ||||||
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Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12.W.174
"Wohnen am Hüerbaasweg"
WortprotokollZiel des B-Planes soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung des Geländes der ehemaligen "Kaufhalle" sein. Die Fläche soll mit Einzel- oder Doppelhäusern bebaut werden. Es wird westlich des Hüerbaasweges eine Waldumwandlung erfolgen und die Ersatzaufforstung wird an geeigneter Stelle durchgeführt. Planungskosten werden durch die Stadt getragen. Die Stadt ist Eigentümer der Flächen. Beschluss: Beschlussvorschlag: 1. Für das Gebiet entlang des Hüerbaaswegs in Brinckmansdorf soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
im Norden: durch die Tessiner Straße, im Osten: durch die Ostseite der Straße „Hüerbaasweg“, im Süden: durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 26/21, Flur 1, Gemarkung Kassebohm, südlich der ehem. Kaufhalle im Westen: durch den Wald „Cramons Tannen“.
2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 1 ha großen Fläche insbesondere im Hinblick auf das Gelände der ehemaligen „Kaufhalle“ am Hüerbaasweg, die seit vielen Jahren ihre ursprüngliche Funktion verloren hat.
Die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen, die in den letzten Jahren durch Funktionsverlust gekennzeichnet waren, für den Wohnungsbau in offener Bauweise in den Hausformen Einzel- oder Doppelhaus, die die nähere Umgebung bereits prägen, bei weitestgehendem Schutz der erhaltenswerten Großbäume auf der Grundlage des Baumgutachtens v. 06.02.2013 der Sachverständigen „Forstservice & Gutachterbüro Dipl. Ing. (FH) Jana Sadlowski“.
Die städtebaulich klare Definition der Waldgrenze westlich des Hüerbaaswegs einschließlich einer Waldumwandlung auf Flächen mit teils überalterten, das Wohnen gefährdenden Bäumen mit kompensierender Ersatzaufforstung der zu fällenden Bäume an geeigneter Stelle.
3. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² handeln wird, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.
4. Es wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet werden und eine Waldumwandlung gemäß Landeswaldgesetz (LWaldG MV) einschließlich Ersatzaufforstung durchzuführen sein.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
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zur Kenntnis gegeben
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Nichtöffentlicher Teil (17:00 - 19:00 Uhr) | ||||||