Bau- und Planungsausschuss - 28.04.2015
Grunddaten
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.04.2015
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum E 31 (Kantine) - Haus des Bauens und der Umwelt
- Ort:
- Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 18:30 Uhr) | ||||||
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Simone Briese-Finke (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Überarbeitung der Stellplatzsatzung
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Bürgerschaftssitzung im November 2015 der Bürgerschaft den Entwurf einer überarbeiteten Stellplatzsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt:
Die Stellplatzsatzung führt derzeit in manchen Fällen zu unerwünschten Effekten. Daher sollte überprüft werden, ob die Stellplatzsatzung durch veränderte Regelungen eine bessere Lenkungswirkung erreichen kann.
Ziel sollte es sein:
- den Wohnungsbau und insbesondere die Schaffung kostengünstiger Wohnungen zu fördern
- Bauvorhaben zur weiteren Entwicklung der Innenstadt und anderer zentraler Lagen zu fördern, die gut an den ÖPNV angeschlossen sind
- die Attraktivität des Stadtbildes zu erhalten und überdimensionierte Garagentore in kleinen Gebäuden zu vermeiden (z.B. beim Kuhtor)
- den Wegfall öffentlicher Stellplätze auf der Straße zu vermeiden, wenn dafür nur die gleiche oder eine geringfügig höhere Zahl von Stellplätzen auf dem Grundstück geschaffen wird. (z.B. Wegfall von 1 Stellplatz auf der Straße für eine Garagenzufahrt mit 1 Stellplatz)
- Anreize zur stärkeren Nutzung von ÖPNV, CarSharing und Rad zu schaffen
- die zukünftigen Anforderungen der Elektromobilität zu berücksichtigen
Im Rahmen der Überarbeitung sollte die Berücksichtigung folgender Punkte geprüft werden:
1. Neufassung des § 4 z.B. in folgender Form, um Lückenbebauung und Ausbauvorhaben in zentralen Bereichen der Stadt zu erleichtern: Bei der Ermittlung der zu schaffenden Stellplätze bleiben in den Zonen I und II je Bauvorhaben 2 Stellplätze unberücksichtigt. Diese brauchen weder nachgewiesen noch abgelöst zu werden.
2. Flexiblere Vorgabe der Richtzahl für die nach Anlage 1 der Satzung zu schaffenden Stellplätze, um besser auf örtliche Gegebenheiten eingehen zu können. So könnte die Mindestzahl der zu schaffenden Stellplätze auf 1/3 der bisherigen Höchstzahl reduziert werden, z.B. 1.1 Einfamilienhäuser statt bisher 1 - 2 Stellplätze neu: 0,7 - 2 Stellplätze 1.2 Mehrfamilienhäuser statt bisher 1 - 1,5 Stellplätze neu: 0,5 - 1,5 Stellplätze
3. Festlegung, dass in bestimmten Fällen keine Stellplätze geschaffen werden dürfen, sondern eine Ablöse zu zahlen ist, z.B.: - wenn die Stellplatzzufahrt mehr als 1/3 der Gebäudebreite ausmachen würde - wenn zur Gewährleistung der Zufahrt auf der Straße mehr als 50 % der Stellplätze wegfallen würden, im Vergleich zu den auf dem Grundstück geschaffenen Stellplätzen - wenn Stellplätze auf einem bisher nicht befahrenen Innenhof errichtet würden - wenn Stellplätze in den Zonen I und II in einem bisher nicht befestigten Vorgarten errichtet würden
4. Bei der Bemessung der notwendigen Stellplätze könnte die ÖPNV-Anbindung noch stärker als bisher berücksichtigt werden.
5. Anreiz zur Schaffung von CarSharing-Stellplätzen durch Anrechnung eines CarSharing- Stellplatzes an einem geeigneten Standort z.B. als 4 Stellplätze.
6. Regelungen zur Berücksichtigung der zukünftigen Anforderungen der Elektromobilität, z.B. durch Schaffung eines Elektroanschlusses je 10 Stellplätze.
7. Aufnahme von Regelungen zur Schaffung von Fahrrad-Stellplätzen.
8. Anreiz zur Schaffung von attraktiven Fahrrad-Stellplätzen, in dem z.B. fünf überdachte, ebenerdige (max. 6 Stufen) Fahrradstellplätze als 1 PKW-Stellplatz angerechnet werden.
9. Überprüfung der Höhe der Stellplatzablöse und Rundung der Beträge, z.B. - in Zone I 7.500 EUR statt 7.670 EUR - in Zone II 6.000 EUR statt 6.130 EUR, ggf. erhöhter Betrag für Warnemünde - im übrigen 5.000 EUR statt 5.110 EUR
10. Regelung zur Verwendung der Stellplatzablöse, z.B. 65 - 75 % für die Errichtung von Parkhäusern mit ermäßigter Gebühr für Anwohner 25 - 35 % für die Förderung von ÖPNV und Radverkehr
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