Ortsbeirat Evershagen (6) - 14.04.2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Ortsbeirates Evershagen
- Gremium:
- Ortsbeirat Evershagen (6)
- Datum:
- Di., 14.04.2015
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Mehrgenerationenhaus Evershagen
- Ort:
- Maxim-Gorki-Straße 52, 18106 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Öffentlicher Teil (18:30 - 20:15 Uhr) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock
WortprotokollEvershagen ist in der Beschlussvorlage nicht erfasst. Das Konzept ist nur touristisch ausgerichtet. Frau Möser wies darauf hin, dass im Haushaltsplan 2015/2016 finanzielle Mittel für den Neubau einer Toilette in Evershagen in Höhe von 6.000 Euro eingestellt sind. Frau Koch überprüft bis zur nächsten Sitzung, ob diese Mittel tatsächlich für den Neubau einer Toilette bereit gestellt werden. Sie empfiehlt dem OBR, einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage auf den Weg zu bringen. Beschluss: Beschlussvorschlag: - am 10.03.2015 zurückgestellt! Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage) zu und beschließt folgende wesentlichen Eckpunkte:
1.) Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig nur noch in folgenden Ortslagen betrieben:
Innenstadt Rostock - Kernbereich Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet
2. Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage werden in der Zukunft angestrebt:
Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.
3. Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:
Neubau bzw. Komplettsanierung von Sanitäranlagen, die 15 Jahre und älter sind Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche Barrierefreiheit Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“
4. Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen werden ab dem Jahr 2015 für die nächsten 7 Jahre finanzielle Mittel für Investitionen in Höhe von 3,85 Mio. EUR bereitgestellt.
5. Die Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit - vorzugweise auf die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde - wird angestrebt. Lassen die noch ausstehenden haushalts- und steuerrechtlichen Prüfungen sowie das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung dies nicht zu, wird eine Übertragung auf das Amt für Umweltschutz oder eine andere Lösung geprüft.
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zur Kenntnis gegeben
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