Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - 30.04.2014
Grunddaten
- Datum:
- Mi., 30.04.2014
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1b Rathausanbau
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 18:25 Uhr) | ||||||
ungeändert beschlossen
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zur Kenntnis gegeben
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geändert beschlossen
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zur Kenntnis gegeben
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abgelehnt
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abgelehnt
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abgelehnt
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Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 "Dorf Toitenwinkel"
Auslegungsbeschluss
Wortprotokoll
Frau Schölens vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft erläutert den bisherigen Verfahrensablauf und informiert über die Änderungen zum Aufstellungsbeschluss von 2009. Die Waldfläche wurde herausgenommen, da die Bewirtschaftung durch die Stadt nicht geleistet werden kann. Der Vorfluter, der nicht sanierungsfähig ist, wird durch einen Graben ersetzt. Weiterhin gibt Frau Schölens Erläuterungen zum Maß der baulichen Nutzung. Für den Dorfbereich bildet die vorhandene Einfamilienhausstruktur den Maßstab der zugelassenen Bauhöhen. Es werden Mindest- und Höchstdachneigungen festgesetzt und im Baugebiet WA 1 soll wieder ein Gebäude als Kopfbau der Lindenallee entstehen. In der Entwurfsplanung sind im Bereich der Kirche 24 PKW-Stellplätze vorgesehen. Frau Knitter (SPD) als Ortsbeiratsvorsitzende von Toitenwinkel informiert über die mehrheitliche Befürwortung durch den Ortsbeirat und begründet die Ablehnungen zu den Änderungsanträgen. Frau Knitter (SPD) sieht in der Neugestaltung und Neuordnung eine positive Entwicklung für das Dorf Toitenwinkel. Beschluss: Beschlussvorschlag:
Der 2. Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 “Dorf Toitenwinkel“ (Anlage 1),
begrenzt: - im Norden:durch die Fernwärmeleitung und die Nadelbaumreihe nördlich des Marienroggenweges - im Osten: durch die Krummendorfer Straße (Teilabschnitt zwischen Weidendamm und Marienroggenweg) - im Süden: durch den Westabschnitt der Lindenallee, den Weidendamm und den Ostabschnitt des Marienroggenweges und - im Westen: durch den Toitenwinkler Weg und den Graben um die ehemalige Gutsanlage
und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
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ungeändert beschlossen
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abgelehnt
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abgelehnt
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abgelehnt
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abgelehnt
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ungeändert beschlossen
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Nichtöffentlicher Teil (17:00 - 18:25 Uhr) | ||||||