Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - 06.03.2014
Grunddaten
- Datum:
- Do., 06.03.2014
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Großer Konferenzraum Christophorusgymnasium
- Ort:
- Groß Schwaßer Weg 11, 18057 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (18:00 - 19:45 Uhr) | ||||||
Vorstellung der Vorplanung "Straßenbau Tannenweg" durch das Tief-und Hafenbauamt
Wortprotokoll
Herr Markmann vom Planungsbüro „Wastraplan“ gibt Informationen zur Vorplanung „Straßenbau Tannenweg“. Bereits 2013 begann die Straßenplanung mit der Untersuchung verschiedener Varianten. Die Vorzugsvariante beinhaltet die Verbreiterung bzw. Neubau eines Gehweges auf der Südseite und die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn inklusive Regenwasserkanal.
Weitere Termine: -06.11.2014 Vorstellung der Abschlussplanung im Ortsbeirat -02.02.2015 Veröffentlichung der Ausschreibung -01.05.2015 möglicher Baubeginn 1.BA -Frühjahr 2016 möglicher Baubeginn 2.BA -Frühjahr 2017 möglicher Baubeginn 3.BA
Weitere Verfahren: -Abstimmungen mit Anliegern z.B. Veolia und Deutsche Bahn, Kündigung Pachtverträge; -Vereinbarung mit Landkreis Rostock zur Durchführung einer Gemeinschaftsmaßnahme; -Planungsgenehmigungsverfahren;
-Kostenschätzung: - 3.285,000 Euro HRO
Frau Gerloff vom Bauamt gibt eine kurze Zusammenfassung zum Thema Straßenbaubeiträge. 1.Gesetzliche Grundlagen der Straßenbaubeitragserhebung: -Nach §44 Abs. 2 KV MV sind vorrangig vor dem Einsatz von Steuergeldern zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden Beiträge zu erheben. -§§2,7,8 bilden die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung der Straßenbaubeiträge und beinhalten die Zuordnung beitragsfähiger Straßenbaumaßnahmen. -Die Straßenbaubeitragssatzung der HRO bildet die kommunale Rechtsgrundlage.
2.Verfahren zur Berechnung der Beiträge -Berechnung der Kosten, die auf die Anlieger entfallen nach Beitragsfähigkeit und Vorteils- Regelung §§3,4 Straßenbaubeitragssatzung geregelt. -Ermittlung der Verteilungsfläche für die Kosten durch die Bewertung der beitragspflichtigen Anliegergrundstücke unter Berücksichtigung von Art und Maß der Nutzung im Verhältnis Ihrer Flächen nach §§ 5,6 Straßenbaubeitragssatzung.
Der Tannenweg wird der Straßenkategorie Hauptverkehrsstraße zugeordnet. Im November 2014 werden grobe Informationen zu umlagefähigen Kosten auf die Anwohner vorliegen.
Herr Loba klärt, ob die Grundstücksentwässerung in die öffentliche Straßenentwässerung erfolgt.
Die vorgestellte Präsentation zur Vorplanung Tannenweg befindet sich als Anlage zu diesem Protokoll.
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ungeändert beschlossen
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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