Ortsbeirat Stadtmitte (14) - 15.05.2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte
- Gremium:
- Ortsbeirat Stadtmitte (14)
- Datum:
- Mi., 15.05.2013
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1b Rathausanbau
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
---|---|---|---|---|---|---|
Öffentlicher Teil (19:00 - 22:10 Uhr) | ||||||
vertagt
|
||||||
zur Kenntnis gegeben
|
||||||
vertagt
|
||||||
zur Kenntnis gegeben
|
||||||
vertagt
|
||||||
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben "Umnutzung des ehem. Klinikgebäudes Augustenstr. zu einem Wohngebäude, Neubau Wohngebäude am Johannesweg", Rostock, Augustenstr. 80, 81, 82, 83, 84, Johannesweg, Az. 03807-12
WortprotokollHerr Keipke (Architekt) erläutert ausführlich das Bauvorhaben. Geplant sind 37 Wohnungen und 23 Parkplätze. Bestehende Bäume sollen erhalten bleiben. Es wurde ein Schallschutzgutachten erstellt. Die Fassadenstruktur beider Häuser und das Haupttreppenhaus der Klinik, sollen originalgetreu wieder hergestellt werden. Das Bauvorhaben an sich und die Absicht der originalgetreuen Sanierung der beiden Altgebäude werden von allen Anwesenden begrüßt. Unter Beteiligung von Anwohnern entwickelte sich aber eine rege Diskussion zur geplanten Verkehrserschließung über den Johannesweg. Die von der Genehmigungsbehörde gewählte Erschließungsvariante wird, so wird vermutet, zu einer unakzeptablen Gefährdung der Fußgänger, Radfahrer und insbesondere Schüler (Schulweg zur St.-Georg-Schule) führen, die diesen Weg ständig benutzen. Die Einmündung des Weges in den Kurvenradius der Schröderstraße, der dort immer anzutreffende ruhende Verkehr und die Grundstückeinfassung (Mauer) des Hauses Nr. 50 der Schröderstraße engen die Sicht, insbesondere für Kinder, gravierend ein. Da Vertreter der Genehmigungsbehörden nicht anwesend waren, konnten die Gründe für deren Entscheidung nicht erhellt werden. Anderseits wollte der OBR den begrüßenswerten Antrag, der sich schon lange Zeit in der Abstimmungsphase mit der Verwaltung befindet, nicht einfach ablehnen. Aus diesem Grund empfiehlt der OBR dem Bauausschuss der Bürgerschaft bei der Behandlung des Antrages sich vom Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten und vom Tief- und Hafenbauamt erklären zu lassen, warum man sich für diese Zufahrtvariante, trotz alternativer Möglichkeiten, entschieden hat. Unter dieser Voraussetzung erfolgte die Abstimmung über den Bauantrag.
|
|
ungeändert beschlossen
|
||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
|||||