Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - 08.05.2013
Grunddaten
- Datum:
- Mi., 08.05.2013
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum Nr. 3.11, Eigenbetrieb "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock"
- Ort:
- Ulmenstraße 44, 18057 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
---|---|---|---|---|---|---|
Öffentlicher Teil (19:00 - 20:30 Uhr) | ||||||
Fortschreibung des Warnow-Ufer-Konzeptes der Hansestadt Rostock für die Thematik "Wohnen auf dem Wasser"
WortprotokollHerr Köppen geht bei seinen Erläuterungen auf folgende Punkte ein: - bei dem für die Wohnnutzung geplanten Objekt darf es sich nicht um ein Schiff handeln Bewertungskriterien für Wohnnutzung: - Struktur, Parkflächen, Abfallstellplätze muss geplant werden - Bauleitplanung - Strukturplanung - Erschließung - Raumordnung - Wasserrecht - Naturschutz - Landschaftsschutz - Artenschutz - Wasserverkehrsrecht - Bodenschutz - Lärmschutz Machbarkeitsstudien sollen erarbeitet werden
Frau Niemeyer sieht die Bebauung auf dem Wasser im Bereich ehemalige Neptunwerft kritisch. Eine Nichterlebbarkeit der Warnow wäre die Folge. Bedenken bzw. Ablehnung Hinsichtlich des städtebaulichen Einfügens äußern ebenfalls Herr Siems, Herr Rüsch, Herr Wanie und Herr Würzner. Der Bereich der Warnow wird auch als Wassersportgebiet genutzt.
Frau Niemeyer stellt folgenden Änderungsantrag : Änderungsantrag zu 2013/BV/4452: Der Beschlussvorschlag wird ergänzt um:
"Im Kapitel 3.3 "Weiteres Verfahren" des Untersuchungsberichtes sind zu den 3 bereits aufgeführten Handlungs/Untersuchungsschwerpunkten der erforderlichen Machbarkeitsprüfungen folgende Untersuchungsschwerpunkte hinzuzufügen: - Prüfung des städtebaulichen und gestalterischen Einfügens des geplanten Wohnstandortes auf dem Wasser in das Ortsbild - Prüfung des Einfügens des geplanten Wohnstandortes auf dem Wasser in umgebenden Nutzungen".
Begründung: Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem Wohnen auf dem Wasser sind Bedenken geäußert worden, ob sich eine Wohnnutzung auf dem Wasser insbesondere im Abschnitt 32/33 im Bereich der alten Neptunwerft einfügt und die vorhandene Promenade und Wohnbebauung in Ihrer Nutzungs- und Gestaltungsqualität einschränkt.
Für den jeweiligen Einzelstandort ist daher im Rahmen der Machbarkeitsstudie die Prüfung vorzunehmen, ob sich das geplante Wohnvorhaben auf dem Wasser im Bezug auf das Ortsbild städtebaulich und gestalterisch einfügt. Wir empfehlen auch die Einbeziehung des Planungs-und Gestaltungsbeirates in diese Fragestellung.
Zudem ist eine standortbezogene Untersuchung vorzunehmen, inwiefern die potenzielle Wohnnutzung auf dem Wasser sich in die umgebenden vorhandenen bzw. zulässigen Nutzungen einfügt,insbesondere im Hinblick auf die öffentlicheNutzung der Uferpromenaden und die landseitiger Wohnnutzungen."
Abstimmung zum Änderungantrag : einstimmig
Der OBR stimmt zur Beschlussvorlage mit dem Änderungsantrag ab:
|
|
geändert beschlossen
|
||||
vertagt
|
||||||
vertagt
|
||||||
vertagt
|
||||||
vertagt
|
||||||
vertagt
|
||||||