Ortsbeirat Schmarl (7) - 02.07.2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Ortsbeirates Schmarl
- Gremium:
- Ortsbeirat Schmarl (7)
- Datum:
- Di., 02.07.2013
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Haus 12 Schmarl
- Ort:
- Am Schmarler Bach 1, 18106 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (18:30 - 20:15 Uhr) | ||||||
Bericht des Ortsamtsleiters über wichtige Angelegenheiten des Ortsamtsbereiches
WortprotokollHerr Schmidt:
1. Auf der OBR-Sitzung im Juni wurde durch das Ortsamt die Information zu den durchgeführten Lärmforen Rostock kann leiser sein gegeben. Am 6. Juni erreichte uns ein Schreiben über die vorgesehenen Lärmaktionsplanung mit der Bitte um Stellungnahme des OBR zu den vorgesehenen Stadtoasen. Für Schmarl sind in der Hundsburg 8 ha (45 bis 50 dBA)und der IGA-Park mit 47.7 ha (45 bis 70 dBA) vorgesehen. Da der Termin sehr kurzfristig (10.06.13) gesetzt war, haben wir um Aufschub gebeten.
2. Die Anfrage zur Ampelanlage Schmarler Damm/Kolumbusring bisher anforderungs- gestützt und nun auf automatisierten Betrieb geschaltet, wurde an die Verkehrsbehörde weitergeleitet. Die Antwort der Stadtwerke, Sachgebiet Lichtsignal- anlagen liegt vor. Die LSA läuft nach wie vor voll verkehrsabhängig. Taster und Schleifen wurden geprüft. Es waren keine Mängel ersichtlich.
Nachfrage Herr Berger: Aussage wird angezweifelt, Wartezeit ist länger .
3. Den Hinweis zu trockenen Bäumen und zahlreichen Wildtrieben an Bäumen wurden an das Fachamt weitergeleitet. Eine Antwort dazu steht noch aus.
3. Zwei Bauanträge : - Aufstockung eines Bürogebäudes, Schmarler Damm 5 - Änderung einer Fläche für Schüttgut, Fischerweg 408 wurden an den Bauausschuss weitergeleitet. Wir bitten den Ortsbeirat um eine Stellungnahme.
4. Im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 10 vom 23. Mai 2013 wird über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Freigängerkatzen informiert. Betroffene Katzen sind durch die Halter beim Tierarzt kastrieren zu lassen und durch einen Mikrochip / Transponder zu kennzeichnen. Das gilt auch für freilebende Katzen. Hier sind die Bereitsteller des Futters in der Pflicht. Damit soll die jährliche Zunahme von 3-5 tausend Katzen durch die natürliche Population eingedämmt werden. Ausnahmen bei Zuchtkatzen und Zuschüsse in bestimmten Fällen können beantragt werden.
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