Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - 14.05.2013
Grunddaten
- Datum:
- Di., 14.05.2013
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Cafeteria/ Bildungs- und Konferenzzentrum
- Ort:
- Friedrich-Barnewitz-Straße 5, 18119 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (19:00 - 21:45 Uhr) | ||||||
ungeändert beschlossen
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zur Kenntnis gegeben
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Anke Knitter (Vorsitzende des Ortsbeirates Toitenwinkel)
Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert Die Hauptsatzung wird um folgende Regelung als §14 Abs. 3 der Hauptsatzung ergänzt:
In Angelegenheiten, die einen Ortbeiratsbereich in besonderer Weise betreffen, kann der zuständige Ortsbeirat einem Beschluss der Bürgerschaft gemäß § 42 Abs. 6 KV M-V widersprechen, sofern dieser das Wohl des Ortsbeiratsbereiches beeinträchtigt. Von einer besonderen Betroffenheit eines Ortsbeiratsbereichs ist insbesondere in folgenden Fällen auszugehen:
1. in allen Fällen der örtlichen Bauleitplanung 2. im Bereich der örtlichen Verkehrsinfrastruktur wie z.B. bei wesentlicher Veränderung oder Einstellung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs oder Bau, Rückbau oder wesentlicher Veränderung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen 3. im bereich der örtlichen Schulentwicklung wie z.B. der Schließung von Schulen 4. im Bereich der Errichtung, Aufhebung oder wesentlicher Veränderung von Einrichtungen der örtlichen sozialen Infrastruktur 5. bei der Veränderung der Grenzen des Ortsbeiratsbereiches
Der Widerspruch ist binnen zwei Wochen bei der Präsidentin der Bürgerschaft einzulegen und zu begründen. In der Begründung ist insbesondere darauf einzugehen, in welcher Weise der beanstandete Bürgerschaftsbeschluss das Wohl des Ortsbeiratsbereiches beeinträchtigt. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, solange er nicht durch Beschluss der Bürgerschaft zurückgewiesen wurde.
Der jetzige Absatz 3 wird zu Absatz 4 in 14 der Hauptsatzung.
Der Antrag wurde zur Kenntnis genommen.
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zur Kenntnis gegeben
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