Bürgerschaft - 19.06.2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 19.06.2013
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (16:10 - 21:30 Uhr) | ||||||
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Dr. Dr. Malte Philipp (für die Fraktion FÜR Rostock)
Anschluss von Kleingartenanlagen an das öffentliche Abwassersystem
Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Rostock genehmigt den Anschluss von Kleingartenanlagen auf verpachteten Grundstücken der Hansestadt Rostock an das öffentliche Abwassersystem, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- es muss ersichtlich sein, dass ein Anschluss an das öffentliche Abwassersystem aus kosten-, verkehrstechnischen sowie bautechnischen Gründen sinnvoll ist, - die Festlegungen nach § 20a BKleingG werden nicht durch bauliche Erweiterungen zur Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität verletzt, der derzeitige Zustand der Lauben bleibt bestehen, - die zuständige Behörde zur Erteilung der Gemeinnützigkeit muss die Zustimmung erteilen, - die Genehmigung des zuständigen Kleingartenverbandes muss vorliegen, - die Zustimmung der zuständigen Wasserbehörde muss vorliegen, - ggf. sollte die Förderfähigkeit durch das Land bestätigt werden.
Herr Dr. Seidel stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Antrages Nr. 2013/AN/4639 zwecks rechtlicher Klärung.
Es möchte rechtssicher geklärt werden, ob eine Umsetzung des Anliegens des Antrages in der Hansestadt Rostock - entgegen der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung, die u. a. auf eine dem entgegenstehende Gesetzeslage verweist -, nicht doch möglich ist, da es im Umfeld von Rostock bereits praktiziert wird.
Herr Engelmann bittet außerdem um Überweisung in den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung.
Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag
Herr Giesen bittet darum, die rechtliche Klärung der Angelegenheit dementsprechend durch das Rechtsamt vornehmen und das Ergebnis dem Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung und der Bürgerschaft zukommen zu lassen.
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Nichtöffentlicher Teil (16:10 - 21:30 Uhr) | ||||||