Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - 17.10.2012
Grunddaten
- Datum:
- Mi., 17.10.2012
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum Nr. 3.11, Eigenbetrieb "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock"
- Ort:
- Ulmenstraße 44, 18057 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (19:00 - 21:30 Uhr) | ||||||
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ungeändert beschlossen
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Leitlinien zur Stadtentwicklung
WortprotokollHerr Stein geht bei seinen Ausführungen auf folgende Punkte ein: - Leitlinien sollen von BS beschlossen werden - Leitlinien sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt - Entwurf umfasst 33 Seiten, es erfolgte keine regionale Einordnung
Herr Stein erklärt, dass das Amt für Stadtentwicklung ein neues Projekt plant (Regiopole), hier kann das Amt ein regionales Leitbild erstellen.
Der OBR kritisiert, dass er nicht frühzeitig angehört wurde und die KTV vollständig in den Leitlinien fehlt. Herr Wanie bemängelt, dass die interkulturelle Öffnung in der Verwaltung komplett fehlt.
Der OBR beschließt folgende Änderungsanträge:
„ Innenstadt“ durch „die Stadtteile Stadtmitte und Kröpeliner-Tor-Vorstadt“ ersetzt.
Familien erhöhen wird wie folgt geändert: Im 6. Absatz (S. 24) wird „ein familiennahes Netz von Kindertageseinrichtungen“ ersetzt durch „ein bedarfsgerechtes familiennahes Netz von Kindertageseinrichtungen“ ersetzt.
Vernetzen wird wie folgt geändert:
„Zur Erhaltung der das Stadtbild prägenden Vorgärten werden Vorgartensatzung erlassen“.
Dienstleistungszentrum im südlichen Ostseeraum festigen wird wie folgt geändert: Angefügt wird: „Zur Stabilisierung und Revitalisierung des Einzelhandels und des Dienstleistungs- gewerbes wird in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt ein Büro für Stadtteilmanagement eingerichtet. Dafür werden Fördermöglichkeiten erschlossen.“
Beschluss: Beschlussvorschlag:
Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.
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geändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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