Bürgerschaft - 07.11.2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 07.11.2012
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
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Öffentlicher Teil (16:05 - 19:20 Uhr) | ||||||
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Susan Schulz (für den Kulturausschuss)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung der Hansestadt Rostock wird in Punkt 5.1 wie folgt ergänzt (Ergänzung fett markiert):
Punkt 5.1 neu
5.1 Bewilligungsbehörde für Zuwendungen zur Projektförderung sowie zur institutionellen Förderung ist die Hansestadt Rostock.
Über die Zuwendungen ab 5.000 Euro entscheidet die Bürgerschaft mit dem Beschluss der Haushaltssatzung. Eine Auflistung der zu fördernden Vorhaben mit Angabe der Höhe der einzelnen Zuwendungen wird dem Produkt Kultur beigefügt.
Für die Bewilligung bedarf es eines schriftlichen Antrags. Der Antrag hat eine aussagekräftige Projektbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan, ggf. einen Wirtschafts- und Stellenplan zu enthalten.
Beschluss Nr. 2012/AN/3939:
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung der Hansestadt Rostock wird in Punkt 5.1 wie folgt ergänzt (Ergänzung fett markiert):
Punkt 5.1 neu
5.1 Bewilligungsbehörde für Zuwendungen zur Projektförderung sowie zur institutionellen Förderung ist die Hansestadt Rostock.
Über die Zuwendungen ab 5.000 Euro entscheidet die Bürgerschaft mit dem Beschluss der Haushaltssatzung. Eine Auflistung der zu fördernden Vorhaben mit Angabe der Höhe der einzelnen Zuwendungen wird dem Produkt Kultur beigefügt.
Für die Bewilligung bedarf es eines schriftlichen Antrags. Der Antrag hat eine aussagekräftige Projektbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan, ggf. einen Wirtschafts- und Stellenplan zu enthalten.
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Nichtöffentlicher Teil (16:05 - 19:20 Uhr) | ||||||