Finanzausschuss - 09.08.2011
Grunddaten
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 09.08.2011
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Außerplanmäßige Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1.48
- Ort:
- St.-Georg-Straße 109, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Gemischte Beratung (17:00 - 18:35 Uhr) | ||||||
ungeändert beschlossen
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1. Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock
für das Haushaltsjahr 2011
mit Haushaltsplan und Anlagen
2. Investitionsprogramm der Hansestadt Rostock
für die Jahre 2010 - 2014
3. Finanzplan der Hansestadt Rostock für die Jahre 2010 - 2014
Wortprotokoll
Frau Kamke führt in die Beschlussvorlage ein. Neben den 6 Bänden des Haushaltsplanes wurde eine Gegenüberstellung der Änderungen beigefügt. Die Grundlage für die Darstellung war die ursprüngliche Vorlage der Verwaltung. Wesentliche Neuerungen waren der Wegfall der Hebesatzerhöhung, Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil gemäß Mai-Steuerschätzung und bei den Kosten der Unterkunft, die Gewerbesteuervollverzinsung und der Übergang des Schuldendienstes für die übergegangenen Immobilien an den KOE. Die Beschlüsse der Bürgerschaft sind in der Anlage 3 dargestellt. Im Bereich des Vermögenshaushaltes kommt es zu einer Verringerung um 28 Millionen Euro, weil Zuweisungen bzw. Maßnahmen nicht mehr kassenwirksam werden.
Ein Ausschussmitglied stellt die Wiederhereinnahme der Vorwegausschüttung des WIRO-Gewinnes als wesentliche Änderung gegenüber den Beschlüssen der Bürgerschaft dar.
Ein anderes Ausschussmitglied verweist auf die wiederholte unkommentierte Aufnahme der Maßnahme Langer Heinrich in die Vorlage hin, der bereits mehrfach die Priorität durch die Bürgerschaft abgesprochen wurde. Des Weiteren wird nachgefragt, wann gemäß Anlage 3 Verwaltungshaushalt ÄA-Nr. 32 die Verträge über 69.000 Euro aus der Haushaltsstelle 0100.5910 und ÄA-Nr. 43 die Verträge über 100.000 Euro aus der Haushaltsstelle 0221.65500001 vertraglich gebunden wurden. Ebenso wird die Frage aufgeworfen, warum der beschlossene Antrag zur Stellensperrung in der neuen Vorlage nicht enthalten ist.
Durch ein Ausschussmitglied wird darauf hingewiesen, dass bei den geplanten Haushaltsmitteln für die Fraktionen eine Fraktion einen geringeren Ansatz hat.
Ein Ausschussmitglied stellt die Frage, was hinsichtlich des Schreibens der WIRO zu einem möglichen Verkauf von städtischen Immobilien an die WIRO unternommen wurde. Herr Dahlmann führt aus, dass das Amt 62 sich derzeit in Verhandlungen mit der WIRO befindet. Auf Nachfrage eines Ausschussmitglieds wird bestätigt, dass die Verwaltung keinerlei Aktivitäten unternommen hat, um der WIRO ein Angebot über Immobilien oder Liegenschaften in der erforderlichen Höhe zu unterbreiten. Zu dem Stand der Verhandlungen wird um einen Sachstand gebeten.
Auf die Frage eines Ausschussmitgliedes, wie im Jahr 2012 die vorzeitige Gewinnausschüttung kompensiert werden soll, erklärt Frau Kamke, dass dies eine Hasiko-Maßnahme werden muss und dass der Haushalt 2012 ab September in die Planung geht.
Durch ein Ausschussmitglied wird geäußert, dass der Ausweis eines strukturellen Überschusses angesichts einer vorzeitigen Ausschüttung von Unternehmensgewinnen nicht korrekt ist. Frau Kamke führt dazu aus, dass die Entnahme erst im Dezember 2011 erfolgen soll, wenn diese Gewinne im Grunde bereits erwirtschaftet wurden, und nur soweit, wie keine Verbesserungen des Haushaltes bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen und maximal bis zur Höhe von 10,5 Millionen Euro. Zudem habe die WIRO bestätigt, dass die vorzeitige Ausschüttung für das Unternehmen keine Probleme aufwirft. Ein Ausschussmitglied fragt nach, warum ein solcher Haushaltsvermerk in diesem Fall angebracht werden konnte, jedoch in der Vergangenheit vergleichbare Vermerke z.B. beim Südstadtklinikum nicht. Frau Kamke führt aus, dass es sich hierbei um einen anderen Sachverhalt handelt. Der von der Bürgerschaft für das Südstadtklinikum vorgesehene Haushaltsvermerk entsprach nicht dem Haushaltsrecht. Haushaltsvermerke konkretisieren den betreffenden Haushaltsansatz, indem sie ihn erweitern oder beschränken. Ein Haushaltsvermerk hat verbindlichen Charakter. Dem Wunsch der Ausschussmitglieder nach einer schriftlichen Erläuterung der Möglichkeiten zur Ausbringung verbindlicher Haushaltsvermerke soll durch die Verwaltung zeitnah entsprochen werden.
Es wird durch ein Ausschussmitglied die Frage gestellt, wann mit der Vorlage zum Volkstheater zu rechnen sei. Frau Dr. Melzer erläutert, dass der Bauantrag derzeit beim Bauamt zur Prüfung und Genehmigung vorliegt. Diese sollen schnellstmöglich, nach Möglichkeit bis 07.09.2011 erfolgen. Herr Dahlmann stellt klar, dass eine Beteiligung des Finanzausschusses bis zum 30.08.2011 voraussichtlich nicht erfolgen kann, da das Genehmigungsverfahren aufgrund einer Reihe von Abweichungen von der Bauordnung schwierig ist.
Auf die Nachfrage nach den laufenden Kosten des Volkstheaters führt Frau Dr. Melzer aus, dass der Wirtschaftsplan 2011 bei der Beteiligungsverwaltung vorliegt. Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass die laufenden Kosten des Volkstheaters ein Haushaltsrisiko darstellen und daher konkrete Kostenschätzungen durch das Volkstheater vorzunehmen sind. Herr Dahlmann erklärt, dass das Wirtschaftsjahr der Volkstheater Rostock GmbH vom Haushaltsjahr abweicht. Es wird erläutert, dass im laufenden Geschäftsjahr bilanziell ein Mehrbedarf von 1,3 Millionen Euro und an Liquidität ein Mehrbedarf von 1,9 Millionen Euro besteht. Abzüglich der durch die Bürgerschaft bereits zugesagten Mittel entstünde so für das zweite Halbjahr des Geschäftsjahres, also in der ersten Hälfte 2012 ein Bedarf von 1,1 Millionen Euro. Herr Dahlmann und Frau Dr. Melzer gehen davon aus, dass die zur Brandschutzsanierung des Großen Hauses in 2011 vorgesehenen Investitionsmittel von 1,3 Millionen Euro noch in diesem Jahr kassenwirksam umgesetzt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass dies Annahmen nach aktuellem Kenntnisstand seien. Eine künftige Angleichung des Wirtschaftsjahres an das Haushaltsjahr wird geprüft. Zur Kostenentwicklung gibt es durch die Volkstheater Rostock GmbH entsprechende Monatsauswertungen. Es wird durch Herrn Dahlmann vorgeschlagen, die im Hauptausschuss im nichtöffentlichen Teil ausgeführten Darstellungen zu den finanziellen Entwicklungen künftig auch dem Finanzausschuss zu präsentieren. Dies wird durch die Ausschussmitglieder bejaht.
Ein Ausschussmitglied fragt nach, ob hinsichtlich der Sanierung des Großen Hauses Verträge zwischen der Stadt und der Volkstheater Rostock GmbH gibt. Herr Dahlmann bestätigt dies. Ein anderes Ausschussmitglied stellt die Frage, warum das Volkstheater den KOE mit der Sanierung des Großen Hauses beauftragt, wobei es sich doch um eine städtische Immobilie handelt. Herr Dahlmann verweist auf entsprechende Regelungen in der Nutzungsvereinbarung.
Auf die Frage, ob es möglich wäre, die Finanzmittel zur Sanierung des Großen Hauses direkt vom Kernhaushalt an den KOE zu zahlen, antwortet Herr Dahlmann, dass dazu ein Beschluss durch die Bürgerschaft erforderlich ist.
Herr Sens stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beschlussfassung zu vertagen.
Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. |
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vertagt
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